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Wirteverband Basel-Stadt

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07.06.2000

Der Ombudsmann zum Thema Nichtraucherzonen

Appell an die Basler Gastbetriebe

In den drei Jahren meiner bisherigen Tätigkeit als Ombudsmann des Wirteverbandes Basel-Stadt bin ich schon verschiedene Male auf fehlende Nichtrauchertische in Gastlokalen angesprochen worden.

Wie Sie bestimmt wissen, schreibt das Wirtschaftsgesetz vor, dass in Betrieben über 100m2 eine Zone für Nichtraucher geschaffen werden muss, sofern es die Verhältnisse zulassen. Mit ein bisschen gutem Willen können Nichtrauchertische in den meisten Gaststätten problemlos geschaffen werden - vielleicht einmal abgesehen von einigen stark frequentierten Unterhaltungslokalen.

Es wäre schön, wenn auch ohne staatliche Vorschrift mehr Rücksicht auf Nichtraucher genommen würde. Deren Toleranz wird manchmal arg strapaziert! Es gibt sehr viele Konsumenten, die saubere Luft und rauchfreie Zonen in Restaurants sehr begrüssen. Eigentlich ist es also auch im Interesse der Wirte, dieser grossen Bevölkerungsgruppe entgegenzukommen. Deshalb appelliere ich an alle Restaurateure, Nichtrauchertische zu schaffen. Dies macht vor allem in Verpflegungsbetrieben auch Sinn, wenn der Betrieb kleiner als 100m2 ist.

Karl Schnyder


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