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05.09.2019

Verkaufsstände müssen Mehrweggeschirr einsetzen

Kanton will gegen Ressourcenverschwendung und Littering vorgehen

Alle Verkaufsstände, die auf Allmend Esswaren und Getränke zum unmittelbaren Verzehr anbieten, sind seit 1. September 2019 verpflichtet, Mehrweggeschirr zu verwenden. Bisher galt diese Vorschrift nur bei Veranstaltungen. Der alltägliche Einsatz von Mehrweggeschirr im öffentlichen Raum soll zu weniger Abfall und mehr Sauberkeit in der Stadt beitragen.

Wo Mehrweggeschirr zum Einsatz kommt, fällt weniger Abfall an. Um diese Praxis zur allgemein geltenden Regel zu machen, war eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes notwendig. Der Grosse Rat hiess sie im April gut. Vorher galt die Mehrweggeschirrpflicht für Veranstaltungen.

Neu werden alle Verkäufe von Esswaren und Getränken im öffentlichen Raum gleichbehandelt: Es muss Mehrweggeschirr verwendet werden. Diese Vorschrift gilt auch für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen. Die neue Bestimmung tritt am 1. September 2019 in Kraft.

Gegen den Abfall im öffentlichen Raum gibt es keine Patentrezepte. Der Kanton Basel-Stadt setzt auf eine Fünf-Säulenstrategie, die Sensibilisierungs-, Repressions- und Reinigungsmassnahmen genauso einschliesst wie die Zusammenarbeit mit dem Gewerbe.

Die effizienteste Massnahme für mehr Stadtsauberkeit ist jedoch die Abfallvermeidung. Hier, an der Quelle, setzt auch die Pflicht zum Mehrweggeschirr bei Veranstaltungen und bei Verkaufsstellen im öffentlichen Raum an. Mehrweggeschirr verhindert nicht nur Littering. Es spart auch Ressourcen. Denn es wird nicht zum Wegwerfen produziert.

Die Pflicht zum Einsatz von Mehrweggeschirr kennt Ausnahmen: Wer ein Abfallkonzept vorlegt, kann rezyklierbare Einweggebinde wie PET-Flaschen, Aludosen und Glasflaschen einsetzen. Das Abfallkonzept muss zusammen mit dem Gesuch für die Nutzung des öffentlichen Raums eingereicht werden.

Ausnahmen werden dann gewährt, wenn aufgezeigt werden kann, dass der Rücklauf der Gebinde und die Rückführung der Wertstoffe durch ein Pfand- oder ein anderes geeignetes Sammelsystem sichergestellt ist.

Generelle Ausnahmen gibt es zudem für die Fasnacht und die Herbstmesse. Während die Fasnacht vollständig von der Mehrweggeschirrpflicht befreit ist, gilt die Ausnahme bei der Herbstmesse für das Essgeschirr.

Auch der Kanton selbst passt seine Praxis im Einsatz von Mehrweggeschirr an und will eine Vorbildrolle einnehmen: Überall dort, wo der Kanton als Veranstalter auftritt oder wo in kantonseigenen Gebäuden Getränke oder Esswaren zum unmittelbaren Verzehr angeboten werden, wird jetzt Mehrweggeschirr eingesetzt.

Aufgrund der Gemeindeautonomie gelten die neuen Bestimmungen nur auf dem Gebiet der Stadt Basel. Die beiden Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen sind jedoch verpflichtet, die neuen Bestimmungen in ähnlichem Sinne in ihre kommunalen Reglemente aufzunehmen.


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