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01.11.2024

Entsorgungsmonopol: Tiefbauamt entsorgt Abfall von KMU

Betriebsspezifische Abfälle sind ausgenommen

Der Kanton Basel-Stadt vollzieht das Entsorgungsmonopol bei Gewerbekehricht gemäss der Abfallverordnung des Bundes. Per 1. Januar 2025 übernimmt das Tiefbauamt die Abfallentsorgung für sämtliche KMU in der Stadt Basel. Bis zum 1. Juli 2025 müssen Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen ihre haushaltsähnlichen Abfälle über das Tiefbauamt entsorgen. Spezialabfälle bleiben ausgenommen.

Gemäss der Abfallverordnung des Bundes umfasst das Entsorgungsmonopol der Gemeinden seit dem 1. Januar 2019 neben Haushaltsabfällen auch haushaltsähnliche Abfälle von kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Grosse Rat hat im Dezember 2022 deshalb die Stadtreinigung des Tiefbauamts beauftragt, in Basel das Entsorgungsmonopol bei Gewerbekehricht gemäss der geltenden Verordnung umzusetzen. Die Stadtreinigung wird Haus- und Gewerbekehricht mit E-Kehrichtfahrzeugen abgasfrei einsammeln. Die zusätzlichen Kosten für die Abfallsammlung seitens Kanton werden durch Abfallgebühren gedeckt.

Die neue Regelung wird am 1. Januar 2025 eingeführt. Die betroffenen Unternehmen haben bis zum 1. Juli 2025 Zeit, ihre Abfallentsorgung (falls notwendig) umzustellen. Heute sammelt und verwertet das Tiefbauamt nur rund 43 Prozent (jährlich 5600 Tonnen) des Gewerbeabfalls.

Unter das Monopol der Stadt Basel fallen insgesamt rund 13‘000 Tonnen haushaltsähnlicher Gewerbeabfall. Betriebsspezifische Abfälle sind von der Regelung ausgenommen (siehe unten).

FRAGEN UND ANTWORTEN

Was ändert sich für das Gastgewerbe? Beim Gastgewerbe fallen voraussichtlich kleine und mittlere Betriebe unter das Entsorgungsmonopol, die «Schwarzkehricht» (gemischte Abfälle) mit Kleincontainern (bis 770 Liter) entsorgen oder bereits die reguläre Abfallabfuhr mit dem gebührenpflichtigen «Bebbi-Sagg» nutzen. Glas oder Speisereste, mit Reinigung und Desinfizierung der Gebinde, gelten als betriebsspezifische Abfälle und fallen nicht unter das Monopol. Sollte ein grösserer Betrieb ein Gesamtkonzept mit getrennter Entsorgung von Altglas, PET, Speiseabfällen, Altöl und zusätzlich getrennt Schwarzkehricht haben, wird die Stadtreinigung dies kurz prüfen. Allenfalls muss der Betrieb den Schwarzkehricht separiert neu der Stadtreinigung übergeben. Es soll grundsätzlich im Sinne einer ökologisch sowie ökonomisch vertretbaren Handhabung entschieden werden.

Für wen gilt das Entsorgungsmonopol von Siedlungsabfällen? Das Entsorgungsmonopol ist für Privatpersonen und kleine und mittlere Unternehmen auf dem Gebiet der Stadt Basel mit weniger als 250 Vollzeitstellen verbindlich.

Was ist ein «Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen»? Ein Unternehmen ist eine rechtliche Einheit mit einer eigenen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Bei Zweigstellen oder Filialen ohne eigene UID zählen alle Vollzeitstellen des dazugehörigen Unternehmens. Bei Unternehmen, die zu einem Konzern zusammengeschlossen sind und ein gemeinsames Abfallentsorgungssystem haben, zählt ebenfalls die Summe aller Vollzeitstellen.

Was gilt für Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen? Diese unterstehen nicht dem Entsorgungsmonopol und können ihren Entsorgungsdienstleister frei wählen.

Welche Abfallarten von Unternehmen sind vom «Entsorgungsmonopol Siedlungsabfälle» betroffen? Sogenannter Siedlungsabfall fällt unter das Entsorgungsmonopol Gewerbekehricht. Als Siedlungsabfall gelten alle Abfälle aus Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen, deren Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar ist. Dies sind namentlich z.B. Kehricht, Sperrgut, Papier und Karton, Metall, Unbrennbares und Grüngut.

Wann ist der Umstelltermin auf Dienstleistungen der Stadtreinigung? Das Entsorgungsmonopol für Siedlungsabfälle bei KMU tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Für die Umstellung auf die Dienstleistungen der Stadtreinigung gilt eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2025.

Welche Abfallarten sind nicht vom Entsorgungsmonopol betroffen und müssen weiterhin durch die Inhaber entsorgt werden? Betriebsspezifische Abfälle fallen nicht unter das Entsorgungsmonopol. Dabei handelt es sich um alle Abfälle, welche nicht als Siedlungsabfall taxiert sind. Im Gastgewerbe gelten unter anderem getrennt entsorgte Speiseabfälle, Altglas, PET oder Altöl als betriebsspezifische Abfälle. Weitere Beispiele aus anderen Branchen: Metallspäne aus metallverarbeitenden Betrieben, Restholz aus Schreinereien, Bauabfälle, Sonderabfälle.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des Entsorgungsmonopols bei KMU? Gemäss Grossratsbeschluss Nr. 22/49/13G vom 7. Dezember 2022 wurde die Stadtreinigung damit beauftragt, das Entsorgungsmonopol für Siedlungsabfälle der KMU gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) auf dem Gebiet der Stadt Basel umzusetzen.

Wie ist das Vorgehen bei bestehenden Verträgen mit privaten Dienstleistern? Der bestehende Vertrag über die Entsorgung von Siedlungsabfällen im Sinne der Abfallverordnung VVEA ist auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen. Neue Verträge, über die Entsorgung von Siedlungsabfällen im Sinne der Abfallverordnung VVEA, mit privaten Dienstleistern dürfen nicht mehr abgeschlossen werden.

Ich verwende für die Entsorgung eigene Container. Was mache ich nun mit diesen? Sie können diese weiterhin verwenden und neu von der Stadtreinigung leeren lassen. Die Stadtreinigung versieht den Container mit einem neuen Chip. Sie müssen sich das ePortal oder Webpage der Stadtreinigung anmelden.

Wie erfolgt die Abfuhr nach erfolgter Registrierung? Nachdem Ihre Daten im System hinterlegt sind, wird der neue Container geliefert oder der neue Chip am bestehenden Container installiert. Dies wird mit Ihnen koordiniert und nimmt normalerweise ca. 10 Arbeitstage in Anspruch.

bs.ch/gewerbeabfall


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