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04.03.2001
Arbeitszeiten genau erfassen!
Neues Arbeitsgesetz
Das neue Arbeitsgesetz stellt hohe Anforderungen an die Arbeitszeitkontrolle. Die Betriebe sind gezwungen, dieses Thema ernst zu nehmen - auch im eigenen Interesse, ist doch Arbeit der teuerste Produktionsfaktor. Eine seriöse Einsatzplanung und die Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit sind ein wichtiges Führungsinstrument.
Wichtig ist vor allem, dass Beginn, Ende und allfällige Unterbrüche der Arbeitszeit genau erfasst werden. Dies geschieht entweder mit einer mechanischen Stempeluhr oder durch den Arbeitnehmer selbst, mit Visum des Arbeitgebers. Die Verantwortung für korrekte Erfassung und Aufbewahrung während fünf Jahren liegt aber beim Arbeitgeber. Der Rechtsdienst der GastroSuissehat Formulare geschaffen, mit welchen die strengen gesetzlichen Anforderungen ohne grossen Aufwand erfüllt werden. Ein vollständiges Set für ein Jahr und fünf Mitarbeitende kostet nur gerade CHF 18.50. Bestellungen bem Fachbuchverlag GastroSuisse.
Dossier: Arbeitsrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1130
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