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24.11.2003
Der Amtsschimmel wiehert
Durcheinander bei den Verträgen für Cabaret-Tänzerinnen
Ach, du schöne Schweiz! 26 Kantonsbehörden gehen ihren eigenen Weg. Während beispielsweise in Zürich alte Artistenverträge noch bis März 2004 akzeptiert werden, sind anderswo ab sofort nur noch neue Verträge zugelassen. Viele Kantone haben wesentlich höhere Mindestlöhne für Cabaret-Tänzerinnen festgesetzt, obwohl bereits die Arbeitszeiten massiv verkürzt wurden.
Die Vorschriften widersprechen sich teilweise selbst: So verlangen gewisse Kantone, dass die Reisespesen oder die Kosten der medizinischen Untersuchung zum Netto-Mindestlohn hinzugerechnet werden, obwohl dies laut Ausgleichskasse AHV-pflichtige Beiträge sind. Grundsätzlich sind Nettolohn-Abmachungen sowieso fragwürdig, weil jeder Aufschlag der Sozialversicherungen damit voll zu Lasten der Arbeitgeber geht.
Im Weiteren ist die Definition der Reisekosten oft nicht mehr richtig, weil die Flugpreise in den letzten Jahren massiv gesunken sind. Gewisse Behörden administrieren sogar die Mietverhältnisse der Tänzerinnen - und zwar so stark, dass keine marktgerechten Zimmermieten mehr verrechnet werden können. Teilweise läuft man diesen tiefen, verordneten Mieten sogar Gefahr, vom AHV-Inspektor wegen verdeckter Lohnausschüttung zur Kasse gebeten zu werden.
Der Kanton Aargau hat sein totales Verbot von L-Bewilligungen für Tänzerinnen wieder aufgegeben, nachdem 24 von 27 Cabarets ihr Konzept gewechselt oder den Betrieb eingestellt hatten. Angesichts eines Booms von dubiosen Kontaktbars wird nun den drei verbliebenen konventionellen Cabarets wieder erlaubt, zwei Tänzerinnen mit L-Bewilligung anzustellen. Um aber die Bewilligung zu erhalten, müssen acht (!) Formulare eingereicht werden, unter anderem auch unterschriebene Bestätigungen in der Muttersprache der Artistinnen. Wer denkt, dass es in der Schweiz nur drei Amtssprachen gibt, liegt daneben.
Sachbearbeiter zuständiger Behörden weisen Verträge mit dem Argument zurück, die Krankenkassen-Prämie stimme nicht. Da jedoch Prämienänderungen erst im November bekannt gegeben werden, müssten schweizweit rund 10'000 bereits abgeschlossene Verträge neu ausgestellt werden. Rechtlich gesehen, ist der Arbeitgeber sowieso befugt, Anpassungen von Sozialversicherungen, die er beim Vertragsabschluss nicht kennen konnte, in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.
Mindestlöhne von Tänzerinnen (Quelle: ISI)
Aargau
Bruttogage mindestens 180 Franken pro Tag und 4320 Franken pro Monat plus Reisekostenanteil
Abzug für Wohnung oder Zimmer maximal 800 Franken
Basel-Stadt
Mindest-Nettolohn 2300 Franken pro Monat
(nach allen Abzügen, auch Steuern und Unterkunft)
Bern
Bruttogage mindestens 180 Franken pro Arbeitstag
Nettogage mindestens 2200 Franken pro Monat
Zürich
Minimale Tagesgage 190 Franken pro Tag inklusive Ferienentschädigung
Mindest-Nettolohn 2300 Franken (nach allen Abzügen, auch Steuern und Unterkunft)
Dossiers: Arbeitsrecht | Ausländerrecht | Bürokratie | Nachtleben
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