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18.12.2002
Hartes Ringen um neue Artistenverträge
23 statt 26 Arbeitstage bei gleichem Nettolohn
Schon seit August 2000 ist das neue Arbeitsgesetz in Kraft. Gleich nach dessen Einführung hat der Cabaret-Verband ASCO mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) und dem Fraueninformationszentrum (FIZ) Verhandlungen für die Anpassung des Artistenverträge aufgenommen. Die hauptsächlichen Streitpunkte lagen bei der Anzahl und Dauer zu leistender Nachtarbeit, der Regelung für Sonn- und Feiertage sowie der obligatorischen medizinischen Untersuchung.
Nach zähen Verhandlungen wurde die Anzahl Tage mit Nachtarbeit von den gesetzlichen 20 auf 23 Tage pro Monate erhöht. Eine Beibehaltung der bisherigen 26 Nächte war ohne Zustimmung des Sozialpartners unmöglich. Die Arztuntersuchung hat innert der ersten fünf Tage des Engagements in der Schweiz zu erfolgen. Die Kosten von CHF 200 werden der Artistin zu je einem Achtel pro Monat zurück erstattet. Das bedeutet, dass pro Arbeitgeber und Engagement CHF 25 bezahlt werden müssen.
Im Laufe der Verhandlungen mit dem Bundesamt für Ausländerfragen, dem seco und dem FIZ wurden auch die Löhne hart diskutiert. Das FIZ forderte ursprünglich 15% mehr Lohn, doch am Schluss gab es einen Kompromiss. Die Nettogage der bisherigen 26 Arbeitstage bleibt auch bei 23 Tagen unverändert. Sollte der von den Kantonen angesetzte Mindest-Nettolohn nicht erreicht werden, kommt eine "Ausgleichszahlung vom Nettolohn" zum Tragen. Diese rechnerische Grösse dient dazu, die gesetzlichen Löhne zu erreichen. In der Regel sollte diese Zahlung aber nicht zur Anwendung kommen, da die Minimalsätze für Nettolöhne ohnehin erreicht werden.
Bis der neue Artistenvertrag gültig wird, muss noch eine Einsprachefrist betreffend der vom seco erteilten Globalbewilligung abgewartet werden. Vermutlich können die neuen Verträge ab März 2001 eingesetzt werden.
Dossiers: Arbeitsrecht | Ausländerrecht | Nachtleben
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