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18.12.2009
Kurz vor Vertragsunterzeichnung neue Forderungen gestellt
So funktionieren die Gewerkschaften Unia und Syna
Obwohl eine während anderhalb Jahren ausgehandelte Vereinbarung wesentliche Verbesserungen für die Arbeitnehmer enthielt, ist sie kurz vor der Vertragsunterzeichnung gescheitert, weil eine Gewerkschaft in letzter Minute neue, unhaltbare Forderungen stellte. Ein Lehrstück aus dem Detailhandel.
Seit 2005 existiert für den Basler Detailhandel eine Vereinbarung, welche die Arbeitsbedingungen der Angestellten im Verkauf regelt. Seit April 2008 verhandelten die Sozialpartner. Dies mit dem Ziel, inhaltliche Verbesserungen für das Basler Verkaufspersonal zu erreichen. An diesen Verhandlungen beteiligt waren der Verein Basler Detailhandel auf der Arbeitgeberseite sowie die Angestelltenvereinigung Region Basel (ARB) und die Gewerkschaften Unia und Syna auf der Arbeitnehmerseite.
Nach zahlreichen, intensiven Verhandlungsrunden konnten wesentliche Verbesserungen für die Arbeitnehmenden im Verkauf ausgehandelt werden. So zum Beispiel eine staffelweise Einführung eines 13. Monatslohnes, die Einführung einer obligatorischen Krankentaggeld-Versicherung sowie Verbesserungen im Bereich Ferien, Mutterschaftsurlaub und bezahlten Absenzen.
Fiese Verhandlungstaktik
Ende Oktober 2009 lag die neu verhandelte Vereinbarung zur Unterzeichnung bereit. Daraufhin forderte die Gewerkschaft Unia unerwartet und überraschend Neuverhandlungen betreffend Mindestlöhne. Dies war mit der Ankündigung verbunden, ohne neue Gespräche werde die Vereinbarung nicht unterzeichnet. Dies, nachdem über 18 Monate hinweg mit der Unia verhandelt wurde. Die übrigen Verhandlungsdelegationen konnten dieses Vorgehen nicht nachvollziehen und zeigten sich bereit, die neue Vereinbarung ohne die Unia zu unterzeichnen.
Anschliessend distanzierte sich unverständlicherweise und ebenso überraschend auch die Gewerkschaft Syna von der Unterzeichnung – nach der letzten Bereinigungssitzung. Dies mit der lapidaren Begründung, ihr Zentralsekretär in Zürich könne die Vereinbarung mit den angeblich bescheidenen Verbesserungen nun nicht unterzeichnen. Schliesslich war nur noch die ARB nach wie vor bereit zur Unterzeichnung der neu ausgehandelten Vereinbarung.
Verständlicherweise zeigt sich der Verein Basler Detailhandel enttäuscht, dass nach diesen intensiven und lange Zeit auch konstruktiven Verhandlungen die Arbeitnehmerseite untereinander derart unterschiedliche Auffassungen vertritt. Immerhin wäre die ARB als einzige Arbeitnehmervertreterin bereit gewesen, die neue Vereinbarung zu unterzeichnen.
Allerdings macht für die Arbeitgeberseite eine Unterzeichnung der neuen Vereinbarung auf Grund des niedrigen Organisationsgrades der ARB im Basler Detailhandel keinen Sinn. Die ARB vertritt vor allem die Interessen der Coop-Mitarbeitenden, doch Coop hat einen eigenen Gesamtarbeitsvertrag.
Es ist unverständlich, dass die beiden Gewerkschaften Unia und Syna ihre offenbar essentiellen Forderungen erst kurz vor der Unterzeichnung kommunizierten. Durch ihr Verhalten brachten sie eine Vereinbarung zu Fall, die den Mitarbeitenden im Basler Detailhandel wichtige Verbesserungen in insgesamt acht Punkten gebracht hätte. Die Verhandlungen sind nun auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt. Die Vereinbarung gilt in der Fassung von 2005 bis mindestens Ende 2010 weiter. Sie kann frühestens auf dieses Datum hin gekündigt werden.
Dossier: Arbeitsrecht
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