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31.03.2010
GGA-Gesuch für Absinthe
Die "Fée verte" aus dem Val-de-Travers soll geschützt werden
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat im Schweizerischen Handelsblatt das Gesuch um Eintragung der geschützten geografischen Angabe (GGA) der Bezeichnungen "Absinthe", "Fée verte" und "La Bleue".
Die drei Bezeichnungen benennen ein und dasselbe Produkt: eine Spirituose, die aus landwirtschaftlichem Ethylalkohol, Wasser und einer spezifischen Kräutermischung hergestellt wird. Mit ihrer Eintragung als GGA sollen insbesondere Nachahmungen und Anmassungen vermieden sowie der gute Ruf und die Originalität des Produkts geschützt werden. Das geografische Gebiet der Verarbeitung ist der Bezirk Val-de-Travers im Kanton Neuenburg.
Die grüne Fee entstand Ende des 18. Jahrhunderts im Val-de-Travers und wurde rasch zu einem grossen Erfolg, der zum wirtschaftlichen Aufschwung der Region beigetragen hat. Über seinen ganz eigenen Geschmack hinaus, verdankt der Absinth seine Berühmtheit verschiedenen anderen Faktoren wie den komplexen Riten, die mit seinem Genuss verbunden sind, sowie der Leidenschaft, die seine angenommenen heilenden und schädlichen Wirkungen hervorriefen.
Auch sein Verbot, das von 1910 bis 2005 dauerte, vermochte die enge Bindung zwischen diesem Produkt und dem Val-de-Travers nicht auszulöschen. Der Ruf des Absinthe hat sich immer weiter ausgebreitet, was seiner bewegten Geschichte und den Mythen, die ihn umgeben, zuzuschreiben ist.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich geografische oder traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Ist ein Name geschützt, darf er nur von Produzenten benutzt werden, die aus dem entsprechend definierten geografischen Gebiet stammen und sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Das Bundesregister zählt heute 19 Ursprungsbezeichnungen und acht geografischen Angaben:
Käse
Berner Alp- und Hobelkäse
Emmentaler
Formaggio d'alpe ticinese
Gruyère
L'Etivaz (Alpkäse aus der Region Château d'Oex)
Sbrinz
Tête de Moine, Fromage de Bellelay
Vacherin fribourgeois
Vacherin Mont-d'Or
Walliser Raclette
Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse, Bloderkäse
Fleisch
Bündnerfleisch
Longeole (Genfer Schweinswurst mit Fenchelsamen)
Saucisse d'Ajoie
Saucisson neuchâtelois, Saucisse neuchâtelois
Saucisson vaudois
Saucisse aux choux vaudoise (geräucherte Schweinswurst mit Weisskohl)
St. Galler Bratwurst, St. Galler Kalbsbratwurst
Walliser Trockenfleisch
Spirituosen
Abricotine / Eau-de-vie d'abricot du Valais (aus Aprikosen der Sorte Luizet)
Damassine (aus der Damaszener Pflaume)
Eau-de-vie de poire du Valais (aus Williamine-Birnen)
Anderes
Cardon épineux genevois (Blattstielgemüse aus Genf)
Munder Safran
Poire â Botzi (Freiburger Birnensorte)
Rheintaler Ribel (Maismehl)
Walliser Roggenbrot
- Bundesamt für Landwirtschaft
- Damassine muss aus dem Jura kommen
- Zuger Kirschtorten nur noch aus dem Kanton Zug?
Dossier: Spirituosen
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