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09.06.2010
Lockerung der Lärmregeln während der Fussball-WM
TV-Übertragungen für Boulevard-Restaurants erlaubt
Während der Fussball-Weltmeisterschaft dürfen Boulevard-Restaurants TV-Sendungen auch in den Aussenbereich auf der Allmend übertragen. Diese temporäre Lockerung der bestehenden Regelung hat der Regierungsrat Basel-Stadt beschlossen.
Die Ausnahmeregelung gilt vom 11. Juni bis zum 11. Juli 2010 von jeweils 13.30 Uhr bis längstens nach Beendigung der Live-Übertragungen inklusive Spielanalyse. Die TV-Geräte selber dürfen (wegen FIFA-Vorschriften) nicht auf der Allmend stehen: Sie müssen im Innern des Restaurantbetriebs aufgestellt werden. Diese Ausnahmeregelung lehnt sich an die Euro-Verordnung für die Uefa Euro 2008 vom 11. Dezember 2007 an.
Die Öffnungszeiten und die Regelung betreffend Beschallung in privaten Gartenrestaurants ändern sich nicht generell – dafür gilt die jeweilige Bau- und Betriebsbewilligung. Nähere Angaben dazu hat das Bauinspektorat in einem Merkblatt veröffentlicht.
Der Regierungsrat hat die geltenden Regelungen, welche eine Beschallung der Allmend eigentlich nicht zulassen, aufgrund des grossen Interesses der Bevölkerung an der WM gelockert. Bei berechtigten Klagen aus der Nachbarschaft wegen Immissionen wie Rauch, Lärm oder Geruch hat die Polizei aber jederzeit das Recht, den Betrieb einzuschränken oder zu unterbinden.
Nachtrag vom 11. Juni 2010
Nach Ansicht unseres Rechtsdienstes gibt es keine FIFA-Vorschrift, die das Aufstellen von Bildschirmen auf Allmend verbietet.
- Bauinspektorat Basel-Stadt
- Amt für Umwelt und Energie
- Keine Erhöhung der Suisa-Gebühren für Radio und TV
Dossiers: Allmend | Lärmschutz | Urheberrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=2296
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