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16.11.2010

Bündner Polizei warnt vor Scheckbetrügern

Rückzahlungen nur nach Deckungsprüfung durch die Bank

Im Kanton Graubünden treiben Scheckbetrüger ihr Unwesen. Die Polizei erhielt von mehreren Vermietern von Ferienwohnungen Fälschungen, welche von so genannten Scheckdifferenz-Betrügern ausgestellt wurden.

sda. Beim Buchen von Ferienwohnungen und Hotelzimmern erhalten Wohnungsvermieter und Hoteliers immer wieder Checks, die eine höhere Summe als die vereinbarte Miete oder den angebotenen Hotelzimmerpreis aufweisen, wie die Polizei mitteilte.

Später melden sich die Betrüger mit dem Hinweis, der Check sei irrtümlich zu hoch ausgestellt worden, die Differenz solle per Geldanweisung retourniert werden. Wenn der Check einer ersten Überprüfung standhält, wird der Gegenwert dem Vermieter mit dem Vermerk "Eingang vorbehalten" gutgeschrieben.

Erst später, nach Überweisung des Differenzbetrages, stellt sich heraus, dass der eingereichte Check gefälscht war. Den Opfern entsteht ein in der Regel nicht mehr rückgängig zu machender Schaden.

Die Kantonspolizei Graubünden empfiehlt, Geschäfte mit Unbekannten besser gegen Banküberweisung zu tätigen und Rückzahlungen im Zusammenhang mit zu hoch ausgestellten Checks nur nach vorgängiger Deckungsprüfung der Bank zu tätigen.


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