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04.01.2011
Saucisson Vaudois darf kein Sauschnörrli enthalten
Bundesgericht lehnt Gesuch ab
Das Bundesgericht hat ein Gesuch der Charcuterie Vaudoise zur Änderung des Pflichtenheftes zur Herstellung der Saucisson vaudois abgelehnt. Damit bestätigte das Gericht einen Entscheid des Bundesamtes für Landwirtschaft.
Die Vereinigung Charcuterie Vaudoise hatte eine Änderung des Pflichtenheftes verlangt, weil nach Rezepten von Produzenten in gewissen Regionen Schweineschnauze in die Saucisson gehöre. Nach Ansicht des obersten Gerichts wäre durch die Zulassung die Qualität der Waadtländer Spezialität gefährdet, weil dadurch verbotenerweise Schwartenteile in die Wurst gelangen würden.
- Landwirtschaftlicher Informationsdienst
- GGA-Gesuch für Absinthe
- Traditionelle Saumetzgete als Tourismus-Highlight
Dossier: Hygiene und Deklaration
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=2637
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