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01.07.2011
Basler SVP gegen Fümoar-Verbot
WSU und BVD stützen sich auf ein nicht rechtskräftiges Urteil
Die SVP Basel-Stadt stellt sich gegen das durch die zuständigen Departemente ausgesprochene "Fümoar"-Verbot und unterstützt die Bemühungen des Vereins, rechtlich und politisch dagegen vorzugehen. Durch den Entscheid werde die Freiheit des Einzelnen unzulässig eingeschränkt, schreibt die Partei in einer Mitteilung.
Der vom Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt WSU getroffene Entscheid betreffend Verein "Fümoar" lehnt die SVP Basel-Stadt ab. Die entsprechende Begründung zur Beschwerdeabweisung sei nicht korrekt und ausschliesslich politisch motiviert. Das WSU stütze sich mit dem Entscheid auf ein nicht rechtskräftiges Urteil eines Gerichts im Kanton Thurgau.
Der Entscheid des WSU und die sofortige Androhung von Verfügungen und Bussen durch das zuständige Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt an die betroffenen Gastlokale sei falsch, schreibt die SVP. Die Argumentation, dass die Vereinslokale "als öffentlich zu betrachten sind", entspreche nicht der Tatsache. Die Fümoar-Lokale seien als Vereinslokale zu betrachten.
Die SVP sieht durch den Entscheid der zuständigen Behörden die Freiheit des Einzelnen eingeschränkt und erachtet diesen als für Betriebe wirtschaftsschädigend. Die bis anhin moderate Lösung sei im Sinne aller Beteiligten, schreibt die SVP: "Betreiber von Vereinslokalen können so Rauchenden weiterhin die Möglichkeit bieten, zu rauchen – Nichtraucher können sich gezielt andere Lokalitäten aussuchen und werden dadurch nicht gestört." Damit sei dem Gesetz ausreichend Rechnung getragen.
Die SVP Basel-Stadt hat angekündigt, auch auf politischer Ebene mitzuhelfen, dass die bis anhin gut funktionierende Regelung des Vereins "Fümoar" in Basel-Stadt aufrecht erhalten bleibt.
- SVP Basel-Stadt
- Seltsames Rechtsverständnis der Basler Behörden
- Fümoar-Lokale sind nicht mehr zulässig
Dossier: Rauchverbot
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