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19.12.2011
Hat der Bundesrat seine Verwaltung nicht im Griff?
Fragen zur Rolle der ausserparlamentarischen Kommissionen
Drei Tage vor der Parlamentsdebatte lobbyiert die Kommission für Tabakprävention öffentlich für die Annahme der Lungenliga-Initiative, welche das Rauchverbot noch einmal ausweiten will.
Am 18. Mai 2010 reichten die Lungenliga und weitere Organisationen eine Volksinitiative ein, welche eine Ausweitung des bestehenden Rauchverbots anstrebt (z.B. auf Einzelarbeitsplätze). Damals war das erwähnte Gesetz noch nicht einmal drei Wochen in Kraft. Sowohl der Bundesrat als auch die zuständige Parlamentskommission (SGK-N) lehnen die Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen ab. Sie erachten das geltende Gesetz als ausreichend.
Am 22. Dezember berät der Nationalrat die besagte Volksinitiative. Wenige Tage vor dieser Debatte empfiehlt nun die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention (EKTP) dem Nationalrat die Annahme der Initiative. Mit dieser könne eine "Lücke im Bundesgesetz" geschlossen werden; die heutige Gesetzgebung schütze die Arbeitnehmer nur ungenügend. Man hätte es auch anders sagen können: Das Rauchen ist noch nicht ganz verboten – dies ist das eigentliche Ziel der Kommission für Tabakprävention.
Mit der heutigen Verlautbarung stellt sich die EKTP gegen den Bundesrat und die zuständige Parlamentskommission. Dies wirft Fragen auf zur Rolle der ausserparlamentarischen Kommissionen. Diese haben gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz die Aufgabe, Bundesrat und Verwaltung zu beraten. Zweifellos ist es aber nicht die Aufgabe solcher Kommissionen, Einfluss auf Entscheide der Bundesversammlung zu nehmen und Lobbying im Vorfeld parlamentarischer Debatten zu betreiben.
Die IG Freiheit hat angekündigt, noch in dieser Session einen Vorstoss einzureichen und den Bundesrat zu einer Stellungnahme aufzufordern. Es geht nicht an, dass sich Verwaltungsinstanzen und beratende Kommissionen in die parlamentarischen Abläufe einmischen.
Dossiers: Bürokratie | Rauchverbot | Verbotswahn
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