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25.05.2012
Lärmverfahren eingestellt
Berner Club Bonsoir kann aufatmen
Das Lärmverfahren gegen den Berner Club "Bonsoir" wird eingestellt. Seit 2009 lief gegen den Unterhaltungsbetrieb in der Aarbergergasse ein Lärmverfahren. Beschwerdeführer war ein Anwohner, der in der gleichen Liegenschaft wohnte und vor einem Jahr wegzog, nachdem er mit einer zivilrechtlichen Klage scheiterte.
Nun hat das Regierungsstatthalteramt der Stadt Bern in einer Verfügung mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wird. Es würden keine Verwaltungszwangsmassnahmen angeordnet – dies wegen der guten Kooperation und der seit 2009 getroffenen Lärmschutzmassnahmen seitens des Bonsoir. Weiter gehende Lärmschutzmassnahmen erachte man als unverhältnismässig.
Die Clubbetreiber hatten zu bedenken gegeben, dass sie bei weiteren Restriktionen ihr Lokal schliessen müssten. Sie bewerten den Entscheid als positiv, gaben sich gegenüber der Berner Zeitung aber kämpferisch: "Wir wollen uns weiterhin aktiv an vorderster Front und mit anderen Szeneakteuren für das Nachtleben in Bern einsetzen."
Das bestehende Umweltrecht und die bisherige Rechtsprechung gewichten das Ruhebedürfnis der Anwohner sehr stark, während wirtschaftliche Aspekte und das Interesse der Öffentlichkeit an einer lebendigen Stadt kaum berücksichtigt werden. Wie das Beispiel Sous-Sol zeigt, kann ein einzelner Kläger reichen, einem Nachtlokal den Garaus zu machen.
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Dossiers: Lärmschutz | Nachtleben
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