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Wirteverband Basel-Stadt

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02.12.2012

Wirtefachprüfungen: Leicht rückläufige Teilnehmerzahl

91.5 Prozent der Erstgeprüften erhalten den Fähigkeitsausweis

Im Jahr 2012 nahmen an den basel-städtischen Wirtefachprüfungen 149 Personen teil. Im Vorjahr waren es 168. Von 141 Erstgeprüften bestanden 129, von den acht Wiederholungsprüflingen bestanden drei. Die Durchschnittsnote der Erstgeprüften beträgt 5.27, deren Erfolgsquote ist 91.5 Prozent.

43.3 Prozent der Erstgeprüften sind Frauen. Gegenüber den Vorjahren hat der Frauenanteil wieder abgenommen. Das Alter der Teilnehmer liegt zwischen 19 und 67. Im Durchschnitt sind die Teilnehmer 35 Jahre alt. 10.6 Prozent sind älter als fünfzig Jahre, 31.2 Prozent jünger als 30 Jahre. 58.2 Prozent wohnen in Basel-Stadt, 22.7 Prozent in Basel-Land, 4.9 Prozent in der übrigen Nordwestschweiz, 5.7 Prozent in anderen Kantonen, 3.5 Prozent in Deutschland und 5 Prozent in Frankreich.

57.5 Prozent der Erstgeprüften sind Schweizer (etwa ein Drittel davon mit Migrationshintergrund). Die grösste Ausländergruppe an den Wirtefachprüfungen sind mit 12.1 Prozent die Deutschen. 4.3 Prozent Franzosen und 2.1 Prozent Italiener. 4.2 Prozent stammen aus anderen westeuropäischen Ländern, 5.6 Prozent aus dem ehemaligen Ostblock. 7.8 Prozent der Teilnehmer sind türkischer Nationalität. 6.4 Prozent stammen aus anderen Kontinenten.

In Basel-Stadt wurden 2012 gesamthaft 144 Fähigkeitsausweise für Restaurateure ausgestellt. Im Vorjahr waren es 143. Landesweit werden pro Jahr rund 1500 vergleichbare Zertifikate ausgestellt. Hinzu kommen einige Hundert höhere Abschlüsse, z.B. an Hotelfachschulen. Allerdings betreiben lange nicht alle Absolventen eigene Betriebe. Viele Prüflinge haben nur vage oder gar keine Absichten, sich selbständig zu machen.

In Basel führt der Wirteverband Basel-Stadt die Wirtefachprüfungen im Auftrag des Kantons und unter Überwachung durch die staatliche Delegierte Miranda Bettler durch. Pro Jahr gibt es vier Prüfungsserien mit je drei schriftlichen Prüfungen à zwei Stunden. Prüfungsleiter ist Maurus Ebneter.

Die Voraussetzungen zur Führung eines Gastbetriebs sind kantonal geregelt. Die meisten Kantone erteilen nur Bewilligungen, wenn der Gesuchsteller einen Fähigkeitsausweis hat (im Volksmund fälschlicherweise "Wirtepatent" genannt).


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