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25.07.2013
Mehrwertsteuer in Absurdistan
Kuriose Ideen führen zu mehr Bürokratie
Seit 1995 die Mehrwertsteuer eingeführt wurde, hat sich die Situation auf dem Markt der Ausserhausverpflegung markant verändert. Der Detailhandel verkauft immer mehr verzehrfertige Speisen und Getränke und erbringt somit Dienstleistungen, die in der Vergangenheit dem Gastgewerbe vorbehalten waren. Zudem gehören viele Restaurantbesuche heute zum "täglichen Bedarf". Es ist nicht mehr zeitgemäss, Lebensmittel aufgrund ihres Verzehrortes ungleich zu besteuern. In der politischen Diskussion gibt es Lichtblicke – und Tiefschläge.
Die Gäste von Restaurants müssen stets den vollen Mehrwertsteuersatz von 8% entrichten, während Kunden des Detailhandels für verzehrfertige Speisen und alkoholfreie Getränke nur den reduzierten Satz von 2.5% bezahlen. Damit haben Supermärkte, Bäckereien, Metzgereien, Kioske und Tankstellen-Shops einen staatlich verordneten Preisvorteil von 5.5%.
Die meisten Politikerinnen und Politiker anerkennen die Ungerechtigkeit, direkte Konkurrenten im gleichen Markt unterschiedlich zu besteuern. Geht es darum, den Missstand zu beheben, kommen Ausreden ins Spiel. Ein Einheitssatz, der einfachste und ökonomisch sinnvollste Ansatz, wird kaum mehr diskutiert. Den reduzierten Satz für das Gastgewerbe wiederum wollen die meisten nicht, weil dem Ideal der gerechten Besteuerung Einnahmenausfälle gegenüberstehen.
2005 hat der Bundesrat eine Motion des Obwaldner Ständerats Hans Hess (FDP) zur Annahme empfohlen, die den reduzierten Steuersatz auch für Ess- und Trinkwaren verlangte, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden. Der Ständerat hat die Motion einstimmig angenommen!
Bevor der Nationalrat zur Motion Hess Stellung nehmen konnte, hat der Bundesrat mit einem neuen Vorschlag geantwortet und dem Parlament eine Botschaft für einen Einheitssatz unterbreitet. Ein Einheitssatz würde die Diskriminierung beseitigen und stiesse im Gastgewerbe auf breite Akzeptanz, sofern wirklich alle konsumnahmen Bereiche besteuert würden. Wegen des politischen Hickhacks ging die Reise nun aber in eine andere Richtung.
GastroSuisse reagierte auf die Verschleppung des Anliegens mit der Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes", die 2011 eingereicht wurde. Die Initiative verlangt, dass Speisen und Getränke unabhängig von ihrem Verzehrort besteuert werden. Es bleibt dem Parlament überlassen, ob die Gleichbehandlung von Gastronomie und Detailhandel mit ein-, zwei- oder dreistufigem Modell erreicht wird.
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative von GastroSuisse ab und behauptet, Restaurants würden durch den Detailhandel gar nicht konkurriert. Zwischen dem belegten Brot im Restaurant und jenem zum Mitnehmen bestehe zwar kein Unterschied, weil der Gast im Wirtshaus jedoch noch die Zeitung lesen könne und zumindest eine Abstellmöglichkeit habe, sei die Situation aber eine andere. Die Regierung verkennt die Realität: Gastronomie und Detailhandel konkurrieren sich enorm!
Trotz ablehnender Haltung des Bundesrats entfaltete die Initiative Wirkung. Der Ständerat befürwortete zunächst einen Einheitssatz, während der Nationalrat eine Zweisatzlösung mit gastgewerblichen Leistungen im unteren Satz anstrebte und beim Bundesrat einen entsprechenden Bericht bestellte. Nachdem klar wurde, dass bei unveränderten Steuersätzen massive Ausfälle anfallen, drehte der Wind.
Die Wirtschaftskommissionen beider Kammern anerkennen einen Handlungsbedarf in Bezug auf die Diskriminierung von Restaurants gegenüber Detailhändlern wie Migros, Coop, Manor und Valora. Sie haben deshalb beschlossen, mittels Kommissionsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag zur GastroSuisse-Initiative auszuarbeiten. Dieser soll ein zusätzliches Abgrenzungskriterium bei Nahrungsmitteln einführen.
Demnach wäre künftig nicht mehr nur der Ort des Konsums massgebend, sondern auch die Temperatur des konsumierten Lebensmittels. Verzehrfertige Speisen und Getränken sollen nur noch dann privilegiert besteuert werden, wenn sie nicht warm sind. Die Frage, ab welcher Temperatur man von "warm" sprechen muss und ob die Kunden den Anreiz hätten, mit dem Konsumieren zuzuwarten, bis der Kaffee oder das Käseküchlein kalt sind, wurde bisher nicht beantwortet.
Dieser kuriose Vorschlag wird zu mehr Bürokratie und nebenbei zu Mehreinnahmen des Bundes von 50 bis 60 Millionen Franken führen, ohne die Diskriminierung beispielsweise bei gekühlten Getränken, Sandwiches, verzehrfertigen Salaten oder Birchermüesli zu beseitigen!
Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!
Gleiche Produkte gleich besteuern
Die Gastronomie braucht gleich lange Spiesse mit dem Detailhandel. Weshalb werden ein Cappuccino am Tankstellenshop, ein Sandwich am Kiosk, ein Fertigsalat im Supermarkt und ein Gipfeli in der Bäckerei mit 2.5% besteuert, die gleichen Produkte in einem Restaurant aber mehr als dreimal so stark mit 8%? Beim Alkohol erfolgt die Besteuerung unabhängig vom Ort des Konsums – wieso nicht auch bei Speisen und alkoholfreien Getränken?
Tourismus ist eine Exportbranche
Der Export von Gütern und Dienstleistungen ist von der Mehrwertsteuer befreit. Touristische Leistungen an ausländische Gäste haben Exportcharakter. Darum werden Übernachtung und Frühstück mit einem reduzierten Beherbergungssatz besteuert. Auch Mahlzeiten, welche Touristen in der Schweiz konsumieren, stellen solche Leistungen dar. Darum sind auch sie steuerlich zu bevorzugen.
Keine Besteuerung von Arbeit!
Das geltende Mehrwertsteuerrecht fördert jene Lebensmittel, welche in automatisierten Prozessen produziert werden (Convenience-Food) oder nur einen nur geringen Serviceteil aufweisen (Take- Away). Das Gastgewerbe mit rund 213'000 Mitarbeitenden wird benachteiligt. Die Gleichstellung von Restaurationsbetrieben und Food-Detailhändlern ist auch aus dieser Optik geboten. Die Mehrwertsteuer ist ein Konsum- und Jobkiller, eine regelrechte Strafsteuer auf Dienstleistungen.
Littering verhindern
Achtlos weggeworfene Verpackungen von Esswaren und Getränken kosten die Gemeinwesen immer mehr. Während beim Verkauf von Mitnahme-Produkten relativ viel Abfall anfällt, entsorgt das Gastgewerbe die wenigen Abfälle sachgerecht und auf eigene Kosten. Wer den Detailhandel gegenüber den Restaurants steuerlich fördert, forciert auch das Littering.
Ausgewogene Ernährung fördern
Mit der steuerlichen Begünstigung Mitnahme-Produkten provoziert der Staat ein Essverhalten, das er andernorts einschränken will (weniger Fett, Zucker und Salz). Menüs in Restaurants sind in der Regel ausgewogener als Verpflegungsartikel im Detailhandel. Fast Food steuerlich zu fördern, gleichzeitig aber Millionen für die Prävention auszugeben, ist nicht nachvollziehbar.
- Gastronomie braucht gleich lange Spiesse bei der MwSt!
- Griechenland: MwSt-Senkung soll Tourismus ankurbeln
- Auch WAK des Ständerats will höhere MwSt für Take-Aways
Dossiers: Bürokratie | Mehrwertsteuer
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