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12.01.2015
Richtig gemischt, aber nicht immer gut informiert
Soft Drinks aus Ausschankautomaten
Eine Stichprobenkontrolle von 22 Getränken aus Selbstbedienung ergab, dass Getränke aus Ausschankautomaten korrekt aus den Konzentraten rückverdünnt wurden. Hingegen waren die Informationen zu den eingesetzten Zusatzstoffen mancherorts nur mangelhaft. Das schreibt das Kantonale Labor Zürich in einer Mitteilung.
In vielen Selbstbedienungsrestaurants kann man sein Glas Limonade oder Apfelschorle direkt aus der Ausschankanlage selber füllen. Im Automaten wird ein Konzentrat mit Wasser verdünnt, allenfalls mit Kohlensäure versetzt, und so das trinkfertige Getränk hergestellt. Das ist für das Restaurant vorteilhaft, weil die Bewirtschaftung der Konzentrate im Vergleich zu den fertigen Getränken einfacher ist und auch weniger Lagerkapazität benötigt wird.
Das Kantonale Labor Zürich wollte wissen, ob die Apparate auch korrekt funktionieren und eingestellt sind und prüfte 22 solcher Postmix-Getränke aus insgesamt sieben Betrieben. Bis auf eine entsprachen alle untersuchten Proben in ihrer Zusammensetzung den Erwartungen. Die Kontrolle des Zuckergehaltes ergab für Limonaden Werte um 10 g/dl. Eistee, Schorle und kalorienreduzierte Getränke waren mit ca. 6-7 g/dl etwas weniger zuckerreich und die zuckerfreien Brausen waren wirklich zuckerfrei.
Bei einer Limonade mit Zitronenaroma war am Zapfhahn nicht ersichtlich, dass es sich um eine kalorienreduzierte Version des Getränks handelte. Ohne einen Hinweis wie z.B. "light" oder "mit Süssungsmittel" ist davon auszugehen, dass es sich um eine normale Limonade ohne Zusatz von Süssstoffen handelt. Genaue Informationen zur Zusammensetzung muss der Verkäufer auf Nachfrage des Gastes geben können. Wenn aber kein Hinweis vorhanden ist, wird sich niemand danach erkundigen und so vielleicht ungewollt diese Zusatzstoffe konsumieren.
Anlässlich der Probenahme wurde explizit nachgefragt, ob die Postmix-Getränke Konservierungsmittel enthielten. In 16 der insgesamt 22 geprüften Produkte waren solche nachweisbar. In vier verschiedenen Betrieben konnte hierzu jedoch nur mangelhaft Auskunft gegeben werden, so dass zu neun Proben keine Informationen über die Konservierung erhältlich waren.
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