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19.08.2016
Beherbergungssatz soll um vier Jahre verlängert werden
WAK-S lehnt definitiven Mehrwertsteuer-Sondersatz ab
Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) empfiehlt, ab 2018 den provisorischen Mehrwertsteuersondersatz für die Beherbergungsbranche um weitere vier Jahre zu verlängern. Damit lehnt sie die parlamentarische Initiative de Buman ab, diesen Sondersatz definitiv zu verankern.
Die seit zwanzig Jahren provisorische Regelung verhindert eine langfristige Planungssicherheit in der Beherbergungsbranche, da das Parlament alle vier Jahre über den Sondersatz neu befinden muss. Die definitive gesetzliche Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen von 3.8 Prozent hätte für die Schweiz konstante und gleiche Rahmenbedingungen im internationalen Wettbewerb gegenüber den europäischen Nachbarn geschaffen und so einen wichtigen Beitrag zur Exportförderung für Tourismusleistungen geleistet.
25 von 28 europäischen Ländern wenden bereits ein solches System für die Beherbergungsbranche an. Da der provisorische Sondersatz in der Schweiz schon seit 1996 angewendet wird, entstünden auch keine Steuerausfälle. Durch das Nein der ständerätlichen Kommission geht das Geschäft zurück an die WAK des Nationalrats, die nun mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beginnt.
Seit zwanzig Jahren verlängert das Parlament den befristeten Sondersatz für Beherbergungsleistungen um weitere vier Jahre. Die touristischen Organisationen haben sich seit jeher dafür eingesetzt, den Sondersatz von 3.8 Prozent definitiv im Mehrwertsteuergesetz zu verankern. Nationalrat Dominique de Buman, Präsident des Schweizer Tourismusverbandes (STV), hatte im März 2015 eine parlamentarische Initiative eingereicht.
- Sondersatz soll gesetzlich verankert werden
- Griechenland: Drastische MwSt-Senkung soll Tourismus ankurbeln
- Ständerat verlängert Mehrwertsteuer-Sondersatz bis 2017
Dossiers: Hotellerie | Mehrwertsteuer
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