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06.11.2016
Food Trucks brauchen ein Patent
Rollende Imbissbuden im Kanton Freiburg
Rollende Imbissbuden, sogenannte Food Trucks, sind derzeit überall in Mode. Die Welle ist auch in den Kanton Freiburg geschwappt. Dort brauchen Betreiber künftig ein Patent. Das Kantonsparlament hat eine entsprechende Gesetzesänderung angenommen.
sda. Vor allem die Wirte klagten bisher über ungleiche Spiesse, denn die rollenden Buden waren nicht dem Gastronomiegesetz unterstellt und brauchten kein Patent. Das ändert sich nun mit dem Entscheid des Grossen Rats. Dieser fiel mit 91 Stimmen und sechs Enthaltungen deutlich aus.
Für die rollenden Küchen wird ein neues Patent geschaffen. Wer sich um ein solches Patent bewirbt, muss Ausbildungskurse absolvieren, die namentlich Themen wie Sicherheit und Gesundheit beinhalten.
Um einen Food Truck irgendwo abzustellen, braucht es die Zustimmung des Grundeigentümers und der Gemeinde. Das Patent ist kostenpflichtig. Der Betrag berechnet sich nach den Geschäftszahlen des Unternehmens.
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Dossiers: Paragastronomie | Schnellverpflegung
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