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20.11.2017
Restaurateure benötigen Ausbildungsnachweis
Obwalden präzisiert Regeln für Gastwirtschaftsbewilligungen
Obwalden präzisiert die Bestimmungen für die Erteilung von Gastwirtschaftsbewilligungen. Wer bereits eine solche hat, für den ergeben sich keine Änderungen. Ausnahmebewilligungen sollen nur noch sehr restriktiv erteilt werden.
sda. Um die Qualität in Gastwirtschafts- und gastgewerblichen Betrieben hochzuhalten hatte ein Vorstoss von Walter Küchler (SVP) im Kantonsrat präzisere Vorgaben für das Erlangen einer Gastwirtschaftsbewilligung gefordert. Dem kam die Regierung nun nach, wie der Entwurf des Nachtrags zum Gastgewerbegesetz zeigt. Er geht nun in die Vernehmlassung, die bis Mitte Februar dauert.
Wer künftig einen Gastgewerbebetrieb führen will, soll den Nachweis einer Aus- oder Weiterbildung in den wichtigsten Tätigkeitsbereichen, wie etwa Hygiene, Lebensmittelverarbeitung, Recht und Betriebsführung, erbringen müssen. Bisherige Bewilligungen behalten aber ihre Gültigkeit.
Ausnahmebewilligungen sollen nur noch sehr restriktiv erteilt werden. Von der Pflicht ausgenommen sind allerdings Detailhändler, Bäckereien, Metzgereien oder Take-Away-Betriebe, die nicht über Einrichtungen für den Verzehr an Ort und Stelle verfügen. Catering-Anbieter brauchen ebenfalls keine Bewilligung, solange sie die Speisen und Getränke nur anliefern.
- Strengere Anforderungen für angehende Wirte
- Persönliche Führungspflicht des Bewilligungsinhabers
- GastroSchwyz fordert Wiedereinführung der Wirteprüfung
Dossier: Berufsbildung
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