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13.03.2018
Mehrweggeschirr: Regierung will Gesetz anpassen
Unterscheidung zwischen Veranstaltungen und Verkaufsständen soll wegfallen
Der Basler Regierungsrat schickt die geplante Änderung des kantonalen Umweltschutzgesetzes in die öffentliche Vernehmlassung. Künftig sollen im öffentlichen Raum alle Verkaufsstände von Essen und Trinken punkto Mehrweggeschirr gleichgestellt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Veranstaltungen und Verkaufsständen soll wegfallen.
Der Basler Regierungsrat schlägt vor, das kantonale Umweltschutzgesetz im Punkt «Stadtsauberkeit und Abfallvermeidung» zu ändern. Künftig soll das Mehrwegprinzip für Geschirr für alle Verkaufsstellen im öffentlichen Raum gelten, ob an Veranstaltungen oder an Ständen.
Diese Gleichstellung schaffe mehr Klarheit als die bisherige Regelung, die seit Ende 2014 in Kraft ist, schreibt die Regierung. Generelle Ausnahmen (z.B. Fasnacht, Herbstmesse) soll der Regierungsrat in der Verordnung regeln. Für Ausnahmen im Einzelfall wäre die Vollzugsbehörde, also das Amt für Umwelt und Energie zuständig.
Weiter soll der Kanton zukünftig selbst eine Vorbildrolle einnehmen. Überall dort, wo er als Veranstalter auftritt oder wo in kantonseigenen Gebäuden Getränke oder Esswaren zum unmittelbaren Verzehr angeboten werden, soll Mehrweggeschirr eingesetzt werden.
Gegen das zunehmende Abfallaufkommen im öffentlichen Raum sowie gegen Littering gibt es keine Patentrezepte. Im Kanton Basel-Stadt kommen verschiedene Massnahmen wie Prävention, Repression und Intensivreinigungen zum Einsatz.
«Das Mehrweggeschirr packt das Problem an der Wurzel, dort wo der Abfall entsteht», schreibt die Regierung. Die geplante Gesetzesänderung stärke diese wichtige Massnahme. Sie bringe aber auch notwendige Klärungen, um die zurzeit nicht spannungsfreien Diskussionen rund um das Mehrweggeschirr zu entlasten.
Der Entwurf der Gesetzesänderung geht in die öffentliche Vernehmlassung. Diese dauert bis 30. Juni 2018.
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Dossiers: Littering | Nachhaltigkeit | Schnellverpflegung
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