Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
05.06.2019
Buchungsportale dürfen niedrigere Preise untersagen
Gerichtsurteil verärgert deutsche Hoteliers
Hoteliers in Deutschland müssen wieder fürchten, dass Booking.com und andere Portale von ihnen den «besten Preis» verlangen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht widerspricht damit dem Bundeskartellamt. Der Hotelverband ist verärgert.
Online-Buchungsportale dürfen Hotelbetreiber verpflichten, ihre Zimmer auf der eigenen Webseite nicht günstiger anzubieten als beim Portal. Dies sei zulässig, um ein «Trittbrettfahren» zu verhindern, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Es hob damit ein entsprechendes Verbot des deutschen Bundeskartellamts auf.
In der Begründung ist von einem «illoyalen Umlenken der Kunden vom Portal auf die Hotelseite» die Rede. Die engen Ratenparitätsklauseln seien nötig, um die «erheblichen Investitionen» in den Geschäftsbetrieb von Booking.com abzusichern. Denn es bestehe die Gefahr, dass Nutzer, die eigentlich auf dem Portal buchen wollten, sich dann doch für die hoteleigene Webseite entscheiden.
Der Hotelverband IHA hält dies für eine «reine Schutzbehauptung» des Buchungsportals. «Nicht einmal 1 Prozent der bei Booking.com ihre Hotelsuche startenden Nutzer 'verirren' sich zur Buchung noch auf eine Hotelwebsite», berichtet IHA-Geschäftsführer Markus Luthe in seinem Blog.
Vor vier Jahren hatte das Gericht den Buchungsportalen untersagt, die Hotels vertraglich zu verpflichten, die günstigsten Konditionen anzubieten. Das verstosse gegen das Kartellrecht. Solche Bestpreisklauseln seien seitdem verschwunden, teilte das Gericht mit. Die abgemilderte Variante des Unterbietungsverbots sei jedoch zulässig.
Für die IHA ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts unverständlich, zumal das Gericht in den Fällen der Portale HRS und Expedia die Verwendung von Paritätsklauseln rechtskräftig untersagt hatte. Der Verband hofft darauf, dass das Bundeskartellamt, das die Paritätsklauseln verboten hatte, nun gegen den Ausschluss der Revision Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen wird.
- Tischreservierung bei Google: Werden Restaurants abhängig?
- Bewertungsportale im Visier der Kartellbehörden
- Parlament will «Knebelverträge» für Hotels verbieten
Dossiers: Hotellerie | Kartelle | Onlinevertrieb
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=6864
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!