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18.03.2020
Wie gelangen Grenzgänger zu ihrer Arbeitsstelle?
Informationen für Mitarbeiter aus Frankreich
Stand 18. März 2020
Grenzgänger sollen möglichst von zuhause arbeiten. Ist das nicht möglich, können Sie einreisen, sofern sie verschiedene Dokumente auf sich tragen.
Der Bundesrat hat kleinere Grenzposten geschlossen, um den Grenzverkehr zu grossen Grenzübergängen zu leiten. Er hat zudem festgelegt, dass die Einreise aus den Nachbarländern in die Schweiz nur für Schweizer Staatsbürger, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz sowie für Personen, die aus beruflichen Gründen in das Land reisen müssen, gestattet ist.
Um an Ihren Arbeitsplatz in der Schweiz zu gelangen, benötigen Grenzgänger aus Frankreich:
1. ihre Arbeitserlaubnis G (oder eine Kopie ihres Arbeitsvertrags)
2. eine Selbstbestätigung des Arbeitnehmers («attestation de déplacement dérogatoire»)
3. eine Bestätigung des Arbeitgebers («justificatif de déplacement professionel»)
Ein Personalausweis oder einen Pass sind wohl auch von Vorteil. Es wird empfohlen, eine Zeitreserve einzuplanen. Der Transitverkehr sowie der Warenverkehr sind weiterhin problemlos möglich. Auch Menschen in absoluter Not dürfen einreisen.
Die Massnahmen zielen darauf ab, die Bevölkerung zu schützen und die Kapazitäten des schweizerischen und französischen Gesundheitssystems zu erhalten.
Dossier: Pandemie
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