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08.04.2020
Lücke bei Aushilfen auf Abruf wird geschlossen
Anpassungen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung
Der Bundesrat hat beschlossen, dass infolge der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zusätzliche Arbeitnehmer auf Abruf Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten. Zudem werden Zwischenbeschäftigungen nicht mehr an die KAE angerechnet. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, damit offene Stellen etwa in der Landwirtschaft oder der Logistik besetzt werden können. Um die Vollzugsorgane und die Unternehmen zu entlasten, werden verschiedene Abrechnungsverfahren vereinfacht.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten für KAE wird auf mehr Angestellte auf Abruf ausgeweitet. Bisher hatten sie, wenn der Beschäftigungsgrad um mehr als 20 Prozent schwankte, keinen Anspruch auf KAE. Jetzt können sie in die Anträge einbezogen werden, sofern sie während mindestens sechs Monaten im gleichen Unternehmen gearbeitet haben.
Dadurch soll verhindert werden, dass den rund 200'000 Arbeitnehmenden, die in der Schweiz Arbeit auf Abruf leisten, gekündigt wird. Die Betriebe können ihre Arbeitsverhältnisse auf Abruf weiterführen und es kann davon ausgegangen werden, dass der Bezug von KAE kürzer sein wird als eine allfällige Arbeitslosigkeit.
Um die Auszahlungsverfahren der KAE während der ausserordentlichen Lage zu vereinfachen, hat der Bundesrat zudem beschlossen, dass Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung während der Kurzarbeit nicht mehr an die KAE angerechnet werden.
Für Arbeitnehmende wird mit dieser Anpassung ein finanzieller Anreiz geschaffen, in Bereichen, die im Moment einen hohen Bedarf an Personal haben, eine Zwischenbeschäftigung anzunehmen. Viele Unternehmen suchen zum gegenwärtigen Zeitpunkt dringend neues Personal, insbesondere im Gesundheitswesen, der Landwirtschaft oder der Logistik.
Durch diese Vereinfachung des Verfahrens können die Abrechnungen für KAE schneller bearbeitet werden. Die Vollzugsorgane in den Kantonen sind bereits stark gefordert, haben bis zum 5. April 2020 doch schon mehr als 118'000 Unternehmen mit rund 1,34 Millionen Beschäftigten KAE beantragt.
Zur Entlastung der Unternehmen hat der Bundesrat die maximale Bezugsdauer von KAE bei einem Arbeitsausfall von 85% für die Dauer der ausserordentlichen Lage aufgehoben. Die bisher geltende Dauer von vier Monaten, während denen der Arbeitsausfall 85% der betrieblichen Arbeitszeit überschreiten darf, stellt in der aktuellen Lage eine finanzielle Bedrohung für die Betriebe dar.
Momentan ist nicht absehbar, wann die behördlichen Massnahmen, die gewisse unternehmerische Tätigkeiten komplett verbieten, wieder aufgehoben werden können. Schliesslich erfolgt zur Entlastung der Vollzugsorgane in den Kantonen die Abrechnung der KAE während der ausserordentlichen Lage summarisch.
Angesichts der hohen Anzahl Anträge ist die Abrechnung der KAE für jeden einzelnen Mitarbeitenden nicht mehr möglich. Dank diesem vereinfachten Verfahren soll es möglich gemacht werden, dass die Zahlungen schnellstmöglich geleistet werden.
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