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20.04.2020

Covid-19-Entschädigung für Selbständigerwerbende

Mitteilung von GastroSocial bezüglich Bemessungsgrundlage

Die Ausgleichskasse GastroSocial erhält viele Beschwerden, dass die ausbezahlten Leistungen nicht genügen oder aufgrund einer falschen Basis erfolgen. Die Grundlagen für die Entschädigung wurden vom Bundesrat aber klar definiert.

Massgebend ist die aktuelle AHV-Beitragsverfügung für das Jahr 2019, wobei es keine Rolle spielt, ob diese provisorisch oder definitiv ist. Eine nachträgliche Anpassung der Bemessungsgrundlage wurde vom Bundesrat ausdrücklich ausgeschlossen und es wurde auch keine Minimalentschädigung definiert.

Das heisst, dass jemand mit einer Beitragsverfügung über ein jährliches Einkommen von z.B. 10‘000 Franken dann pro Tag nur 22 Franken erhält (10‘000/360Tage*80%). Die Ausgleichskassen sind hier nur Durchführungsstellen im Auftrag des Bundes und haben keinen Spielraum für grosszügigere Leistungen.

Der grösste Teil der Auszahlungen für den Monat März konnten bereits getätigt werden. Für die weiteren Wochen müssen keine neuen Anträge gestellt werden, die Folgezahlungen werden automatisch vorgenommen.


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