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08.05.2020

Hoffnung für Geschäftsmieter in Basel-Stadt

Wichtige Etappe für «Dreidrittel-Rettungspaket»

Der Regierungsrat überweist dem Grossen Rat den Ratschlag zur Ausrichtung von Beiträgen an Vermieter von Geschäftsräumen. Er beantragt einen Nachtragskredit von 18 Millionen Franken. Damit sollen baselstädtische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus unterstützt werden.

Gemäss der Vorlage sollen Vermieter, die sich mit ihrer Mieterschaft für die Zeit der Notmassnahmen auf eine Mietzinsreduktion von mindestens zwei Dritteln der Netto-Miete geeinigt haben, einen Drittel des Mietzinses vom Kanton erstattet bekommen. Vermieter, Mieterschaft und der Kanton würden somit je einen Drittel des ursprünglichen Mietzinses übernehmen.

Berücksichtigt werden Netto-Monatsmieten bis maximal 20‘000 Franken, der kantonale Beitrag beträgt somit höchstens 6700 Franken pro Monat. Voraussetzung ist, dass der Mieter keine seiner Mitarbeitenden wegen wirtschaftlicher Gründe kündigt oder mit schlechteren Konditionen weiterbeschäftigt.

Der Anspruch wird bestehen, bis die Massnahmen des Bundesrates zum Schutz gegen den Corona-Virus aufgehoben werden, längstens aber für die drei Monate April, Mai und Juni 2020. Die Inkraftsetzung erfolgt rückwirkend auf 1. April 2020.

Falls die eidgenössischen Räte zu einem späteren Zeitpunkt die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an eine Mieterleichterung beschliessen sollten, würden diese an die kantonalen Beiträge angerechnet werden.

Der Grosse Rat kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder Gesetze und Beschlüsse sofort in Kraft setzen, wenn deren Inkrafttreten keinen Aufschub erträgt. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, dieser Dringlichkeit zuzustimmen und damit das sofortige Inkrafttreten zu ermöglichen. In der aktuellen Situation sind viele Unternehmen wie auch selbstständig Erwerbende auf Unterstützungen und Entlastungen angewiesen.

Mit dem Ratschlag beantragt der Regierungsrat, die Motion Beat Leuthardt (GB) und Andreas Zappalà (FDP) betreffend «Mietzins-Hilfen für Basler Kleingeschäfte» als erledigt abzuschreiben.

Das «Dreidrittel-Rettungspaket» geht zurück auf eine gemeinsame Eingabe des Mieterverbands Basel, des Wirteverbands, des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt und des SVIT Basel.

Lockdown: Das Dreidrittel-Rettungspaket von Mieterverband, Wirteverband, HEV und SVIT Basel gibt betroffenen Geschäftsmietern Hoffnung!


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