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24.06.2020
Kanton ergänzt Dreidrittel-Rettungspaket
Härtefall-Regelung für Geschäftsmieter
Der Basler Grosse Rat stimmte einem Ratschlag der Regierung einstimmig zu, in dem es um Härtefälle geht, bei denen die Mietzinshilfen des Kantons nicht greifen.
Bereits im Mai verabschiedete der Grosse Rat ein «Dreidrittel-Rettungspaket für Geschäftsmieter» in der Höhe von 18 Millionen Franken. Nun hat das Kantonsparlament 10 Millionen Franken für Härtefälle gesprochen. Damit sollen Geschäfte unterstützt werden, die nicht von den Mietzinsbeiträgen des Kantons profitieren, weil sie sich bisher nicht mit dem Vermieter einigen konnten. Auch Betreiber, die zugleich Mieter und Vermieter der Räumlichkeiten sind, werden profitieren.
Alle Fraktionen unterstützten den Ratschlag. Der Kreis der Beitragsempfänger wird nun im Sinn einer Härtefallregelung erweitert. Können in solchen Fällen die Unternehmen die direkte oder indirekte wirtschaftliche Betroffenheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus nachweisen, sollen sie einen einmaligen Pauschalbeitrag erhalten, der für die Monate April, Mai und Juni 2020 gilt.
Durch die Beschränkung des Beitrags auf 4000 Franken ist sichergestellt, dass das
Dreidrittel-Modell seinen Anreiz behält und die Einigung zwischen Vermietern und Mietern im Vordergrund steht.
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Dossier: Mietrecht
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