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02.07.2020
Bern und Zürich verschärfen Registrierungspflicht
Strengere Regeln für Clubs und Musik-Bars
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat anlässlich einer Aussprache beschlossen, dass die Betreiber von Clubs eine Registrierungspflicht erfüllen müssen. Auch der Kanton Zürich verschärft die Regeln für Nachtlokale.
Wer Einlass begehrt, muss sich bereit erklären, später durch die Gesundheitsbehörden erreichbar zu sein, sollte sich herausstellen, dass sich in der besuchten Lokalität Personen mit Covid-19 angesteckt haben.
Die genaue Art der Registrierung wird eine Verordnung regeln. Betriebe, die sich nicht an die Auflagen halten, müssen mit der Schliessung rechnen. Diese Möglichkeit hat der Berner Regierungsrat im Rahmen der Umsetzung der Covid-19-Verordnung bereits geschaffen.
Im Kanton Zürich müssen Partygäste ab Freitag obligatorisch ihren Namen bekanntgeben und die Richtigkeit der Angabe mittels eines amtlichen Ausweises beweisen. Der Ausweis darf aber von den Clubs nicht kopiert werden.
Die Gäste müssen zudem ihre Handynummer angeben, wobei die Clubs dafür verantwortlich sind, diese zu überprüfen. Auch eine E-Mail-Adresse muss abgeliefert werden. So soll sichergestellt werden, dass das Contact-Tracing im Falle einer Corona-Ansteckung möglich ist, wie Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli anlässlich einer Medienkonferenz sagte.
Falsche Kontaktdaten, Fantasienamen und fehlende Angaben auf den Besucherlisten des Clubs «Flamingo» haben die Suche nach Partygästen erschwert, die sich eventuell am 21. Juni dort infiziert hatten. 300 Personen wurden in Quarantäne geschickt.
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