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04.07.2020

Maximal hundert Gäste in Ausgehlokalen erlaubt

Kanton Tessin verschärft Massnahmen gegen Corona-Pandemie

Die Tessiner Regierung hat neue Massnahmen im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie verhängt. Per sofort sind Menschenansammlungen von mehr als 30 Personen wieder verboten. Ausgehlokale dürfen pro Abend maximal 100 Personen bewirten.

awp sda. Damit setzt der Kanton Tessin die Obergrenze der Gäste für Nachtclubs und Diskotheken herab. Schweizweit gilt die Regelung, dass Nachtclubs pro Abend 300 Personen aufnehmen dürfen.

Die Kantone dürfen diese Regel jedoch verschärfen, falls das Contact-Tracing nicht mehr umgesetzt werden könnte. Dies sei im Moment im Südkanton der Fall, erklärte Paolo Binachi, Direktor der Abteilung Öffentliche Gesundheit, vor den Medien.

Vergangenen Samstag hatte ein Rekrut ein Tessiner Ausgehlokal besucht und war danach positiv auf das Coronavirus getestet werden. Bis heute hätte man nicht alle Besucher des Woodstock Music Pubs informieren können, hielt Kantonsarzt Giorgio Merlani fest. Rund 35 Personen habe man noch nicht erreicht.

Auch im Umkreis weiterer jüngerer Personen hätten aufwändige Contact Tracings stattgefunden. Zahlreiche Personen befänden sich im Kanton Tessin in Quarantäne.

Mehr Junge stecken sich an

Merlani sprach an der Medienkonferenz von einer neuen «Typologie von Infizierten». Seit kurzem würden sich vorwiegend jüngere Menschen sowie Rückkehrer aus dem Ausland neu mit dem Coronavirus infizieren. Am Freitag gab es im Tessin sieben bestätigte Neuansteckungen. Dies, nachdem der Südkanton während mehrerer Tage ein sogenanntes «Doppio zero» hatte vorweisen können – also null Neuansteckungen und null neue Todesfälle.

Die Grenzöffnung habe wohl in Kombinationen mit weiteren Lockerungen zu einer neuen Ausbreitung des Virus' geführt, mutmasste Giorgio Merlani.

Nicht nur Nachtclubs und Diskotheken müssen sich an die neue Obergrenze von maximal 100 Gästen halten, sondern alle Restaurationsbetriebe, die eine Konsumation im Stehen erlaubten, erklärte Elia Arrigoni von der Tessiner Kantonspolizei.

Von allen Gästen müssen zudem Name, Wohnort und Telefonnummer aufgenommen und überprüft werden. Die Betreiber der genannten Lokale seien verpflichtet, sich von den Besuchern die Identitätskarten zeigen zu lassen sowie die Richtigkeit der Telefonnummer mittels Anruf sicherzustellen.

Zudem sei das Tragen von Masken in Bars, Diskotheken und Nachtclubs «dringend empfohlen», hielt Arrigoni fest. Alle Massnahmen gelten vorerst bis zum 19. Juli.



«Maskenpflicht seit längerem diskutiert»

Falls die betreffenden Lokale die Massnahmen nicht umsetzten, würden Bussen ausgesprochen, sagte Arrigoni weiter. Bars und Diskotheken, die sich nicht an die Regeln hielten, könnten auch geschlossen werden. Wie hoch die Bussen im konkreten Fall sein könnten, wollte Arrigoni nicht sagen.

Auf die Frage einer Journalistin, ob die Regierung sich eine Ausweitung der Maskenpflicht vorstellen könnte, winkte De Rosa ab. Man wolle erst einmal sehen, was die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln bringe.

Auch zur Frage, ob der Bundesrat mit dieser zu lange gewartet habe, gab es keine konkrete Antwort. De Rosa sagte lediglich, dass die Tessiner Regierung eine Maskenpflicht seit längerem diskutiere. Man sei nun daran, die epidemiologische Situation zu beurteilen und sehe dann weiter.

Der Gesundheitsdirektor appellierte zum Schluss an den Verantwortungssinn aller. Einige Besucher des Woodstock Music Clubs in Bellinzona hätten Schimpfwörter statt Namen aufgeschrieben, seien aber tags darauf ob dem Ernst der Situation erschrocken, erzählte De Rosa.

Ob die Regierung auch schon an die generelle Schliessung der Ausgehlokale gedacht habe? Darauf sagte De Rosa, das wolle eigentlich niemand. «Aber wenn wir es tun müssen, um die Gesundheit aller zu schützen, dann machen wir es.»

Piazza Grande, Locarno

Beliebter Treffpunkt: Piazza Grande in Locarno. swiss-image.ch / Daniel Buehler-Rasom


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