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21.07.2020
Abfallkübel-Pflicht bei Einwegverpackungen
Restaurants und Take-Aways drohen Ordnungsbussen
Wer konsumfertige Speisen und Getränke in Einwegverpackungen verkauft, muss vor seinem Betrieb einen Abfalleimer aufstellen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Busse.
Seit 2015 müssen alle Betriebe, die Getränke oder Esswaren in Einwegverpackungen zum unmittelbaren Verzehr verkaufen, draussen einen Abfallkübel aufstellen. Das können Take-Away-Betriebe, aber auch Cafés, Restaurants, Food-Trucks, Kioske und Läden mit Mitnahmemöglichkeiten sein. Mit dieser Massnahme sollen das Littering im öffentlichen Raum reduziert und die Stadtreinigung entlastet werden.
Am 5. Mai 2020 hat der Basler Regierungsrat beschlossen, dass Zuwiderhandlungen mit 50 Franken gebüsst werden können. Die Änderung der kantonalen Ordnungsbussenverordnung trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Die Behörden haben Kontrollen angekündigt.
- Unterscheidung zwischen Veranstaltungen und Verkaufsständen fällt weg
- Keine neue Abfallsteuer: «Sauberkeitsrappen» hat keine Chance
- Freiwillig gegen Littering im Bereich Take-Away
Dossiers: Littering | Schnellverpflegung
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7371
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