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03.09.2020
Suisa zahlt Urheberrechtsvergütungen zurück
Nachlass für die Dauer der Betriebsschliessungen
Die Suisa ist bereit, den Betrieben infolge der Coronakrise bestimmte Urheberrechtsvergütungen zurückzuzahlen.
Tarif GT 3a: Melden Sie ihre Betriebsschliessung der Suisa. Dazu kann das elektronische Kontaktformular der Suisa verwendet werden. Wenn keine Mitarbeiter im Betrieb waren und keine Nutzung stattfand, erfolgt eine Rückzahlung für die vollen Kalendermonate.
Betreffend Tarif GT H: Der Nachlass für die Dauer der Betriebsschliessungen kann teilweise automatisch in Abzug gebracht werden. Für all jene Fälle, in denen eine automatische Reduktion aufgrund der verfügbaren Daten nicht möglich ist, wird die Suisa die Jahresrechnungen im regulären Umfang verschicken.
Falls der Betrag wegen ausgefallener Veranstaltungen zu hoch ausfällt, wird die Suisa die Rechnungen stornieren und gemäss der Rückmeldung des Betriebs auf den tatsächlichen Nutzungsumfang reduzieren. Bezahlen Sie also die Rechnungen nicht einfach so und melden Sie sich unbedingt bei der Suisa!
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Dossier: Urheberrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7437
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