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26.09.2020

Grundlage für Unterstützung in Härtefällen gelegt

Parlament beschliesst Covid-19-Gesetz

Das Covid-19-Gesetz ging problemlos durch die Schlussabstimmung der beiden Räte. Damit hat das Parlament dem Bundesrat die Möglichkeit für wichtige Instrumente eröffnet:

Eine finanzielle Unterstützung bei Härtefällen für besonders von der Covid-19-Krise betroffene Unternehmen, unter anderem in der Wertschöpfungskette der Eventbranche sowie touristische Betriebe, die vor Ausbruch von Covid-19 profitabel waren. Ein Härtefall liegt vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation ist zu berücksichtigen. Der Bund wird allerdings nur tätig, wenn der Kanton einen Härtefallantrag stellt und sich zur Hälfte an der Finanzierung beteiligt.

Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende sowie für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung bei Betriebsschliessung und massgeblicher Einschränkung aufgrund von Covid-19-Massnahmen. Als massgeblich eingeschränkt gelten Personen, deren Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Der Bundesrat wird noch über den Beginn und das Ende sowie die Höhe und die Bemessung der Entschädigung befinden.

Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen.

Abweichende Bestimmungen über die Anzeigepflicht bei Kapitalverlust und Überschuldung hinsichtlich Insolvenzrecht.

Mit dem Covid-19-Gesetz hat das Parlament dem Bundesrat geeignete Instrumente in die Hand gegeben, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise weiterhin einzudämmen.


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