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12.12.2020
Bundesrat will Härtefall-Programm auf 2.5 Milliarden aufstocken
Branchenlösung für das Gastgewerbe in Prüfung
Das Härtefall-Programm zur Unterstützung von Unternehmen in der Coronakrise soll um 1.5 auf 2.5 Milliarden Franken aufgestockt werden. Für das Gastgewerbe prüft der Bundesrat eine Branchenlösung.
Aufgrund möglicher Schliessungen von Betrieben sieht es der Bundesrat als notwendig an, die Möglichkeiten zur Abfederung von Härtefällen weiter auszubauen. Um eine rasche Umsetzung zu ermöglichen, setzt er auf das bestehende Härtefall-Programm, das in den Kantonen aufgebaut wird bzw. worden ist.
Der Bundesrat will das Härtefallprogramm um weitere 1500 Millionen Franken aufstocken. Davon sollen 750 Millionen Franken gemeinsam von Bund und Kantonen getragen werden, wobei die Kantone 33 Prozent beisteuern sollen. 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen.
Damit soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, gezielt jene Kantone zu unterstützen, die besonders stark von Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 betroffen sind. Zudem hat der Bundesrat beschlossen, neben den Kulturunternehmen auch den Kulturschaffenden auf Gesuch Ausfallentschädigungen auszurichten.
Ausserdem beantragt der Bundesrat beim Parlament eine Delegationsnorm, die es ihm erlaubt, die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefall-Hilfen falls notwendig zu lockern – dies für Unternehmen, die aufgrund von behördlichen Massnahmen für mehrere Wochen schliessen müssen oder erhebliche Einschränkungen ihrer betrieblichen Tätigkeit erleiden.
Diese Option soll den Handlungsspielraum des Bundesrates im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Pandemie vergrössern. Die Rede war auch von einer Branchenlösung für das Gastgewerbe.
Die Massnahmen erfordern weitere Änderungen am Covid-19-Gesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Debatte befindet. Der Bundesrat beantragt den Wirtschaftskommissionen der beiden Räte, die Vorschläge zu beraten und dem Plenum noch in der laufenden Wintersession zu unterbreiten. Die aufgrund der in der Wintersession beschlossenen Gesetzesänderungen wiederum angepasste Verordnung wird der Bundesrat voraussichtlich am 18. Dezember 2020 verabschieden.
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Dossiers: Kapitalbeschaffung | Pandemie
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