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16.12.2020

Vier Dinge, die Sie jetzt unbedingt tun sollten!

Überlebenstipps für gastgewerbliche Unternehmer

Die Lage im Basler Gastgewerbe ist äusserst angespannt. Vier Dinge, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer jetzt unbedingt tun müssen.

1. Stellen Sie ein Gesuch um Unterstützung.


Am wichtigsten ist es jetzt, rasch und sorgfältig ein Gesuch um Unterstützung zu tätigen. Tun Sie dies auch, wenn Sie nicht alle Kriterien kumulativ erfüllen, weil Sie beispielsweise erst nach dem 1. Januar 2019 eröffneten oder einen höheren Reinverlust als 3% des Umsatzes hatten. Das Fachgremium hat die Möglichkeit, Einzelfälle abzuklären.

Der Kanton Basel-Stadt hat unter hilfe-hgt.bs.ch in beeindruckendem Tempo ein Online-Portal geschaffen. Im elektronischen Antragsformular gibt es die Möglichkeit, Pflichtdokumente wie den Auszug aus dem Betreibungsregister, die Jahresabschlüsse, die Mehrwertsteuerabrechnungen, Personallisten und weitere Unterlagen hochzuladen.

Natürlich ist das ein gutes Stück Arbeit, aber es lohnt sich. Nehmen Sie nötigenfalls die Hilfe Ihres Treuhänders in Anspruch. Nach aktuellem Stand gibt es rund 59 Millionen Franken, die für das Gastgewerbe reserviert sind. Mit der letzten Bundestranche dürfte sich dieser Betrag noch signifikant erhöhen. Die grosse Frage ist, ob und wie stark die Unterstützungslücke bei den Betrieben mit weniger als 40 Prozent Umsatzeinbusse gefüllt wird. Die Chancen sind intakt, weil der Bundesrat wahrscheinlich über 750 Millionen Franken in eigener Kompetenz verfügen kann.

2. Beantragen Sie Kurzarbeit und Corona-Erwerbsersatz.

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Kurzarbeit und der Corona-Erwerbsersatzentschädigungen. Nehmen Sie bei Bedarf auch hier die Hilfe Ihres Treuhänders in Anspruch. Für die Kurzarbeitsentschädigungen ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (awa.bs.ch) zuständig. Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Funktion haben Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Hierfür ist Ihre Ausgleichskasse zuständig (bei Mitgliedern gastrosocial.ch).

3. Nutzen Sie die Möglichkeit von verbürgten Krediten.

Der Kanton Basel-Stadt legt ein Bürgschaftsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 125 Millionen Franken auf. Die Covid-19-Pandemie muss ursächlich für den existenzgefährdenden Liquiditätsengpass sein. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt neu fünf Jahre anstatt drei Jahre. Anstatt 80% deckt die Bürgschaft 90% der Kreditsumme; bis zu einem Betrag von 50‘000 Franken sind es sogar 100%. Vermutlich werden sich alle regionalen Banken am Programm beteiligen und günstige Konditionen bieten. Kredite sind hilfreich, um die Zeit zu überbrücken, bis die staatliche Unterstützung eintrifft. Sie sind weniger sinnvoll, wenn es lediglich darum geht, alte Schulden durch neue zu ersetzen.

4. Reden Sie mit Ihrem Vermieter.

Zwar sind in der aktuellen Situation fast alle Vermieter bereit, die Mietzinsen zu stunden, doch eine Herabsetzung der Miete lehnen viele ab. Bleiben Gespräche mit Ihrem Vermieter ergebnislos, müssen Sie unbedingt schriftlich und eingeschrieben eine Mietzinsreduktion für die Zeit des Lockdowns verlangen. Erzielen Sie noch immer keine Einigung, können Sie die Zahlung der Mietzinsen vorerst stoppen. Zur Absicherung kann der Mietzins hinterlegt werden.

Um einen langen Rechtsstreit zu vermeiden, können Sie selbstverständlich individuelle Abreden treffen. Seien Sie sich als Geschäftsmieter ihrer guten Ausgangslage bewusst und machen Sie keine grossen Zugeständnisse.


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