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16.12.2020
Streit um Schwellenwerte
Covid-19-Gesetz geht in die Einigungskonferenz
Die Eidgenössischen Räte feilschen auch nach drei Beratungsrunden um Einzelheiten der Corona-Finanzhilfe. Nun befasst sich die Einigungskonferenz damit.
Das Covid-19-Gesetz soll als «dringliches Bundesgesetz» bereits am 19. Dezember 2020 in Kraft treten und in weiten Teilen Ende 2021 auslaufen. Der Bundesrat will mit der Vorlage die Corona-Notverordnungen, die er seit dem Frühjahr erlassen hat, in ordentliches Recht überführen.
Das Parlament steht diesem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber. Was bisher möglich war, soll auch weiterhin möglich sein. Bisher ist erst ein Bruchteil der vom Parlament gesprochenen ausserordentlichen Corona-Kredite ausgeschöpft worden.
Erwerbsersatz
National- und Ständerat haben beschlossen, zusätzliche von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbständigerwerbende zu unterstützen. Wer durch die Coronakrise nur eingeschränkt arbeiten kann, soll staatliche Hilfe erhalten.
Der Ständerat hat konkretisiert, wer genau anspruchsberechtigt sein soll. Als massgeblich eingeschränkt gelten demnach Personen, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben.
Personen mit Umsatzeinbussen zwischen 60 und 65 Prozent können Erwerbsausfallentschädigung beantragen, wenn ihr für die Bemessung der Beiträge der AHV massgebendes Einkommen im Fünfjahresschnitt 90'000 Franken nicht übersteigt. Für Besserverdienende soll ein Einkommen von 90'000 Franken angerechnet werden.
Härtefallhilfen
Auch die Härtefallmassnahmen für Unternehmen der Event-, Reise- und Tourismusbranche hat die kleine Kammer konkretisiert. Dem Vorschlag zufolge liegt ein Härtefall vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt.
Der Nationalrat möchte die Härtefälle im Gesetz weniger konkret regeln. Er stimmte bei der letzten Beratung dem offen formulierten Kriterium zu, wonach sich ein Härtefall nach den Kriterien der Umsatzeinbusse und des Insolvenzrisikos bemessen soll.
Die Schlussabstimmungen des Covid-19-Gesetzes sind für den 18. Dezember 2020 vorgesehen.
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