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06.01.2021
Restaurants sollen bis Ende Februar geschlossen bleiben
Verschärfung der Massnahmen in Konsultation bei den Kantonen
Der Bundesrat plant, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Er hat dazu an einer ausserordentlichen Sitzung eine Aussprache geführt und wird nach Konsultation der Kantone am 13. Januar definitiv entscheiden. Gleichzeitig wird er den Kantonen auch eine Reihe von möglichen Verschärfungen zur Konsultation vorlegen. Der Bundesrat hat zudem die Ausnahmeregel für Kantone mit günstiger Entwicklung aufgehoben; Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe müssen ab dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben.
«Die Infektionszahlen spiegeln die epidemiologische Lage derzeit nur ungenügend wieder», schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Zwar seien die Fallzahlen in den letzten Tagen etwas gesunken, es würden aber auch deutlich weniger Tests durchgeführt. Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen nach den Feiertagen sei nicht ausgeschlossen.
Ausserdem erhöhe auch das Auftreten der neuen, leichter übertragbaren Virusvarianten die Wahrscheinlichkeit eines Wiederanstiegs. «Die epidemiologische Lage bleibt angespannt. Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach wie vor sehr hoch», so der Bundesrat.
Verlängerung um fünf Wochen vorgeschlagen
Bereits heute sei absehbar, dass die Fallzahlen in den nächsten Wochen nicht deutlich und nachhaltig sinken würden, schreibt der Bundesrat. Er gehe deshalb davon aus, dass die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen über den 22. Januar 2021 hinaus aufrechterhalten bleiben müssten.
Der Bundesrat schlägt vor, die Schliessung der Restaurants sowie der Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. «Damit soll für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitenden Planungssicherheit geschaffen werden», heisst es in der Mitteilung.
Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 13. Januar definitiv über die Verlängerung und deren Dauer entscheiden. Ebenfalls am 13. Januar wird der Bundesrat über weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen entscheiden.
Der Bundesrat wird zugleich auch mögliche Massnahmenverschärfungen bei den Kantonen in Konsultation gegeben, damit er, wenn nötig, rasch reagieren kann. Die Verschärfungen betreffen die Verpflichtung zu Home-Office, die Schliessung von Läden, die weitere Einschränkung von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen, der erhöhte Schutz besonders gefährdeter Personen sowie weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz.
Gleichzeitig sollen die Kantone sich überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten.
Die gleichen Regeln in der ganzen Schweiz
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass in der ganzen Schweiz dieselben Basisregeln gelten sollen. Den Kantonen soll es nicht mehr möglich sein, bei günstiger epidemiologischer Lage die Schliessungen zu lockern. Damit will der Bundesrat Einkaufs- und Gastrotourismus zwischen den Kantonen verhindern und die Akzeptanz der Massnahmen stärken. Er hat die Covid-19-Verordnung besondere Lage entsprechend angepasst. Sie tritt am Samstag, 9. Januar in Kraft.
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Dossier: Pandemie
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