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27.01.2021
Bundesrat will Härtefallprogramm um 2.5 Milliarden aufstocken
Parlament hat in der Frühjahrssession das letzte Wort
Der Bundesrat hat das aktuelle Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 diskutiert. Er erachtet den eingeschlagenen Weg als zweckmässig und hat angesichts der Entwicklungen entschieden, die Härtefallhilfe um weitere 2.5 Milliarden Franken aufzustocken. Die dazu notwendige Gesetzesanpassung soll in der Frühjahrssession 2021 dem Parlament vorgelegt werden.
Die Kantone arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung ihrer Härtefallprogramme unter Berücksichtigung der Bundesratsbeschlüsse vom 13. Januar 2021. In vielen Kantonen erhalten die Unternehmen bereits heute Geld. Gesuche können in praktisch allen Kantonen eingereicht werden.
Derzeit sind für die Härtefallmassnahmen von Bund und Kantonen insgesamt 2.5 Milliarden Franken vorgesehen. Damit können grundsätzlich solide Unternehmen, die aufgrund von Covid-19 unverschuldet in Not geraten, von den Kantonen unterstützt werden. Die Hilfe soll sich grundsätzlich an den ungedeckten Fixkosten orientieren.
Hochrechnungen zeigen, dass der Bedarf je nach Leistungen der Kantone die im Gesetz verankerten 2.5 Milliarden übersteigen wird, falls alle betroffenen Unternehmen Hilfe in Anspruch nehmen oder falls die gesundheitspolizeilichen Massnahmen weiter verlängert werden.
Um die kantonalen Härtefallprogramme weiter zu stärken hat der Bundesrat deshalb entschieden, dem Parlament eine Aufstockung des Gesamtbetrags von Bund und Kantonen um weitere 2.5 Milliarden Franken auf insgesamt 5 Milliarden zu beantragen.
Er möchte dabei für die Beteiligung der Kantone am durchschnittlichen Anteil der ersten drei Tranchen festhalten, d.h. der Bund schlägt vor, dass er bei diesen zusätzlichen Mitteln zwei Drittel oder 1.675 Milliarden übernehmen wird und die Kantone den Rest.
Der Bundesanteil wird gemäss Anhang der Härtefallverordnung zu zwei Dritteln nach dem kantonalen BIP und zu einem Drittel nach der Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. Bevor der Bundesrat am 3. Februar 2021 die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet, wird er dazu die Kantone konsultieren.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) unterstützen zudem die Kantone bei der Koordination von Antworten zu verschiedenen Vollzugsfragen, die sich in Zusammenhang mit den Verordnungsänderungen ergeben haben (u.a. Umgang mit Teilschliessungen oder mit Unternehmen mit Zweigniederlassungen in verschiedenen Kantonen).
Zudem hat der Bundesrat das WBF und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK beauftragt, eine Bedarfsanalyse und ein Vorgehenskonzept für eine allfällige Unterstützung der Kantone bei der Sicherung der touristischen Verkehrsinfrastruktur zu erarbeiten.
Neuauflage von Covid-19-Krediten für die Abfederung einer allfälligen dritten Welle
Zum jetzigen Zeitpunkt hat die konsequente und rasche Umsetzung des Härtefallprogramms aus Sicht des Bundesrates die höchste Priorität. Es ist aktuell das beste Instrument für eine gezielte Abfederung der negativen wirtschaftlichen Folgen von Covid-19.
Die Härtefallgelder der Kantone sind schneller verfügbar als neue Covid-Kredite. Zudem fordern die besonders betroffenen Unternehmen grösstenteils keine Kredite, sondern A-fonds-perdu-Beiträge. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine Aufstockung der Härtefallhilfen die geeignetere Lösung darstellt als eine Neuauflage des Covid-19-Kreditprogramms.
Im Sinne einer Eventualplanung für eine Verschlechterung des Kreditmarktes bereitet der Bundesrat aber vorsorglich und zusammen mit den Banken eine Neuauflage eines Covid-Solidarbürgschaftssystems vor. Im Fokus würden dabei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen, die in der ersten Welle keinen Covid-Kredit erhalten haben. Neben einer entsprechenden Verordnung des Bundesrates wäre ein neuer Verpflichtungskredit notwendig.
Verlängerung der Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose und Übernahme der Kurzarbeitskosten 2021 durch den Bund
Die behördlichen Massnahmen gegen die weitere Ausbreitung von Covid-19 beeinträchtigen die Chancen arbeitsloser Personen auf dem Stellenmarkt. Entsprechend hat der Bundesrat das EFD damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF im Covid-19-Gesetz die Grundlage für eine Verlängerung der Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose um drei Monate vorzuschlagen, damit diese aufgrund der für sie aktuell schwierigen Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht benachteiligt werden.
Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass der Bund wie bereits 2020 die Kosten der Arbeitslosenversicherung (ALV) für die 2021 ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) übernimmt, und zwar unabhängig vom Erreichen der Schuldenobergrenze durch den ALV-Fonds. Damit soll das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Leistungen der ALV und deren Handlungsfähigkeit als Konjunkturstabilisator gestärkt werden. Die Kosten für den Bundeshaushalt werden auf rund 6 Milliarden geschätzt.
Der Bundesrat wird die Botschaft für die nötigen Gesetzesänderungen zur Aufstockung der Härtefallprogramme und für die Massnahmen im Bereich der ALV am 3. Februar 2021 verabschieden und dem Parlament zur Beratung in der Frühlingssession unterbreiten.
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Dossiers: Kapitalbeschaffung | Pandemie
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