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15.02.2021
Ausbleibende Mietzinsreduktionen führen zu hohen Leerständen
Zum steigenden Gastro-Angebot auf Immobilienplattformen
Auf dem Immobilienmarkt sind deutlich mehr Gastro-Immobilien ausgeschrieben. Die Daten deuten auf eine Schliessungswelle seit November 2020 hin. Es drohen lange Leerstände.
Die Immobilienplattform ImmoScout24 informierte darüber, dass das Angebot an Immobilien im Gastgewerbe auf der Immobilienplattform seit November 2020 explodiert ist. Die Anzahl der ausgeschriebenen Gastro-Immobilien liegt im Januar 2021 um fast 70 Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats. Der Anstieg betrifft vor allem Mietobjekte. Demnach entscheiden sich immer mehr Geschäftsmietende im Gastgewerbe dafür, ihr Mietverhältnis aufzulösen.
Daniel Borner, Direktor von GastroSuisse, sieht sich bestätigt: «Nun findet statt, wovor GastroSuisse die Vermieterinnen und Vermieter gewarnt hatte. Viele Geschäftsmietende müssen aus dem Mietvertrag aussteigen, wenn die Vermieterschaft nicht entgegenkommt. Noch immer haben sich die Mietparteien vielerorts auf keine Mietzinslösung einigen können.»
Gemäss einer Mitglieder-Umfrage bei rund 3000 Unternehmen haben 77 Prozent der Geschäftsmietenden aus dem Gastgewerbe bis Ende Oktober 2020 mit der Vermieterschaft Kontakt aufgenommen, um eine Mietzinsreduktion auszuhandeln. Nur 32 Prozent der befragten Unternehmen bzw. 42 Prozent jener, die bei der Vermieterschaft nachfragten, haben eine Mietzinsreduktion erhalten. In vier von 10 Fällen hat die Vermieterin bzw. der Vermieter die Verhandlung verweigert.
Inserate zeigen Anfang der Schliessungswelle
Vermieterinnen und Vermieter, die in der aktuellen Situation keine Mietzinsreduktion gewähren, schiessen ein Eigentor. Daniel Borner prognostiziert: «Angesichts des grossen Angebots an Gastro-Immobilien drohen lang andauernde Leerstände. GastroSuisse empfiehlt allen Vermieterinnen und Vermietern dringend, die dramatische Situation im Gastgewerbe ernst zu nehmen und einer substanziellen Mietzinsreduktion zuzustimmen.»
Die Erholung dürfte sich auch im besten Fall über viele Jahre hinwegziehen. Das zeigen die Erfahrungen aus der letzten Krise infolge des Frankenschocks von 2011, von der sich das Gastgewerbe bis anfangs 2020 nicht vollständig erholte.
Die neuen Daten unterstreichen, dass die Konkurszahlen nicht aussagekräftig sind. Viele Unternehmen schliessen, bevor sie Konkurs anmelden müssen. Zudem hat der Bund bereits im Frühjahr 2020 Massnahmen gegen Konkurse ergriffen. Insbesondere die befristete Entbindung von der Pflicht zur Überschuldungsanzeige hat dazu geführt, dass ein Anstieg der Konkurse 2020 ausgeblieben ist.
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Dossiers: Mietrecht | Pandemie
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