Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
10.03.2021
Ist die Serafe-Abgabe im Lockdown geschuldet?
Rückerstattungsgesuche haben Chancen
Die Serafe ist die Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Sind die «Serafe-Gebühren» trotz monatelangem Lockdown geschuldet? Grundsätzlich ja, aber es gibt Ausnahmen. Den betreffenden Betrieben ist zu empfehlen, sich mit einem Rückerstattungsgesuch an die Serafe zu wenden.
Die Serafe AG erhebt «Gebühren» für den Fernseh- und Radioempfang. Grundsätzlich handelt es sich jedoch um eine Abgabe, die uneingeschränkt zahlbar ist. Da aber gemäss Art. 67b Abs. 1 RTVV der jährliche Mindestumsatz für die Abgabepflicht eines Unternehmens 500'000 Franken beträgt, dürfte in sehr vielen Fällen gar keine Abgabe fällig werden.
Zudem ist Art. 67f RTVV wichtig, der die Rückerstattung regelt: «Unternehmen mit weniger als einer Million Franken Umsatz wird die Abgabe auf Gesuch hin zurückerstattet, sofern sie im Geschäftsjahr, für welches die Abgabe erhoben wurde: a. einen Gewinn erzielten, der weniger als das Zehnfache der Abgabe beträgt; oder b. einen Verlust auswiesen.»
- Keine Urheberrechtsgebühren für Hotels und Ferienwohnungen
- Absurde Zwängerei: Geräteunabhängige Radio- und TV-Gebühren
- Gerichtsurteil: Ferien und Feiertage gehören in Kurzarbeitsberechnung
Dossiers: Pandemie | Urheberrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=7797
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!