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15.03.2021
Wirteverband kritisiert «Nonchalance» des Appellationsgerichts
Verfassungsbeschwerde wird als erledigt abgeschrieben
Das Appellationsgericht schreibt die Beschwerde des Wirteverbands Basel-Stadt gegen den kantonalen Gastro-Lockdown vom 23. November 2020 als erledigt ab, ohne eine Verhandlung durchzuführen. Der Verband ist enttäuscht, dass die behördliche Schliessung nicht auf die Vereinbarkeit mit der Kantons- und Bundesverfassung überprüft wird.
Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat entschieden, die Verfassungsbeschwerde ohne Verhandlung als erledigt abzuschreiben. Gemäss dem höchsten Basler Gericht gelte aktuell wieder Bundesrecht, welches kantonalem Recht vorgehe. Es bestehe kein schutzwürdiges Interesse der Gastronomiebranche an der Klärung der aufgeworfenen Fragen mehr.
Der Wirteverband hatte zusammen mit über 50 Basler Gastronomiebetrieben eine Beschwerde gegen das Vorpreschen des Kantons Basel-Stadt bei der Schliessung der Restaurants erhoben. Geltend gemacht wurde insbesondere, dass die verordnete Schliessung unverhältnismässig gewesen und nicht mit anderen Kantonen koordiniert worden sei.
«Wir sind über die Nonchalance, mit welcher das Appellationsgericht unsere Beschwerde erledigt, enttäuscht und erstaunt. Es ist schade, dass das Gericht sich mit den Anliegen und Nöten der Basler Gastronomen nicht auseinandersetzt», kommentiert Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverband Basel-Stadt, den Entscheid.
«Wir erachten den kantonalen Alleingang vom 23. November 2020 nach wie vor als unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, der zu einer Bevorzugung ausserkantonaler Betriebe führte», so Ebneter. Der Wirteverband verzichtet darauf, den Entschied weiterzuziehen und wird seine Ressourcen anderweitig einsetzen.
- Keine aufschiebende Wirkung: Restaurationsbetriebe bleiben geschlossen
- Verfassungsbeschwerde beim Appellationsgericht eingereicht
- Lokaler Lockdown: Basel-Stadt schliesst Restaurationsbetriebe
Dossier: Pandemie
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