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25.03.2021
Viele Entschädigungen werden in der Nähe der Obergrenze sein
Regierungsrat Sutter bestätigt Systemwechsel bei der Härtefallhilfe
Der Kanton Basel-Stadt wird neu die Umsatzeinbusse 2020 als Massstab für die Berechnung der Härtefallgelder verwenden. Das führt zu gerechteren Ergebnissen als die bisherige Methode. Es zeichnet sich ab, dass viele Betriebe die gesetzliche Obergrenze von 20 Prozent eines üblichen Jahresumsatzes knapp oder ganz erreichen werden.
In einem «Branchencall» von Basel Tourismus, den fast 100 Akteure aus der Tourismusbranche an ihren Bildschirmen verfolgten, äusserte sich Regierungsrat Kaspar Sutter zum Stand der Härtefallunterstützung in Basel-Stadt. Als Berechnungsbasis für die Härtefallunterstützung soll anstelle der UVG-Lohnsumme 2019 neu der Umsatzverlust 2020 gelten. Was die Höhe der Zahlungen angeht, rechnet Sutter damit, dass «Betriebe mit hohen Umsatzeinbussen auf 20 Prozent eines Jahresumsatzes oder in die Nähe kommen».
Bereits früher hat das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) angekündigt, vor Ende März eine vierte Zahlungsrunde auszulösen. Sie soll so hoch sein wie die dritte, welche so hoch war wie die ersten beiden zusammen. Nach der vierten Akonto-Zahlung sind wir beim fast Achtfachen des Basisbeitrags, welcher bekanntlich 2.3% (Restaurationsbetriebe), 3.5% (Unterhaltungsbetriebe), 3.9% (Saalbetriebe) und 4.1% (Beherbergungsbetriebe) der UVG-Lohnsumme beträgt. Die meisten Betriebe werden dann – je nach Kategorie und Personalintensität – umgerechnet bei 7 bis 12 Prozent eines normalen Jahresumsatzes liegen.
Noch ohne diese vierte Zahlung hat Basel-Stadt bis jetzt 24.2 Millionen Franken an das Gastgewerbe à fonds perdu ausbezahlt, davon 7.7 Millionen Franken an Hotels. Damit liegt der Kanton an sechster Stelle, wobei von den Davorliegenden nur ein Kanton kleiner ist.
Basel-Stadt war der erste Kanton, in dem Härtefallgesuche gestellt werden konnten. Die bereits im Herbst 2020 entwickelte Methode, die auf der UVG-Lohnsumme beruhte, führte im weiteren Verlauf der Krise zu grossen Unterschieden zwischen ähnlich stark betroffenen Unternehmen. Als Ursache erwies sich die stark unterschiedliche Personalintensität, unter anderem durch Selbstbedienungskonzepte, tiefe Eigenlöhne oder outgesourcte Leistungen.
Nachdem das Bundesparlament zahlreiche Änderungen am Covid-19-Gesetz beschlossen und die Härtefallhilfe auf 10 Milliarden Franken aufgestockt hat, wird der Bundesrat Ende März die Verordnung anpassen. Daraufhin wird auch der Kanton Basel-Stadt seine Verordnung und das Reglement anpassen.
Die meisten Restaurationsbetriebe in Basel erlitten 2020 eine Umsatzeinbusse zwischen 40 und 60 Prozent, wobei es auch Ausreisser nach unten und oben gibt. Bei den Saal-, Unterhaltungs- und Beherbergungsbetrieben sind die Einbussen im Durchschnitt noch höher, in Extremfällen 80 Prozent.
Der Systemwechsel und die grosszügigere Ausgestaltung der Entschädigungen sind zu begrüssen. Die sich abzeichnende Unterstützung wird für sehr viele eine echte Hilfe sein, auch wenn der Nettoschaden vieler Betriebe noch weit höher liegt und in den nächsten Monaten noch zunehmen dürfte.
Noch gibt es offene Fragen. So ist unklar, wie bei Clubs mit kuratiertem Musikprogramm das Zusammenspiel mit den Kulturgeldern aussieht. Mischbetriebe (z.B. Bäckereien oder Konditoreien mit hohem Gastro-Anteil) drohen zu kurz zu kommen. Und für den Umgang mit Betrieben, deren Vorjahresumsätze nicht vorliegen, braucht es Lösungen.
Während das Thema Härtefallhilfe wohl bald abgeschlossen werden kann, dürfte die grössere Schwierigkeit sein, einen verlässlichen und praktikablen Fahrplan für die Wiedereröffnung zu erhalten. Wir sind weit davon entfernt, die Krise überstanden zu haben. Das zeigten auch die Prognosen von Basel Tourismus beim eingangs erwähnten Branchencall.
- Kantone zahlten bisher wenig Härtefallgelder aus
- Härtefallgelder auf 10 Milliarden Franken erhöht
- Unternehmenssanierung: Überschuldung, wie weiter?
Dossiers: Kapitalbeschaffung | Pandemie
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