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01.04.2021
Weitere Zahlungsrunde bei der Härtefallhilfe in Basel-Stadt
Bisher haben 420 Betriebe insgesamt 40 Millionen erhalten
Betriebe, welche im Rahmen des Härtefallprogramms bereits drei Zahlungen erhalten haben, bekommen vor Ostern eine weitere Auszahlung. Damit sind dann insgesamt 40 Millionen Franken ausbezahlt. Neu werden auch Taxis mit Sitz im Kanton berücksichtigt. Die Anmeldefrist für Härtefall-Unterstützung wurde auf den 31. Mai 2021 verlängert.
Dem Regierungsrat ist es ein wichtiges Anliegen, dass die von den Corona-Massnahmen betroffenen Betriebe finanzielle Unterstützung erhalten. Neben anderen Gefässen hatte der Kanton Basel-Stadt Ende November 2020 das basel-städtische Härtefallprogramm lanciert.
Nun beschloss er zwei Änderungen an diesem Programm: Neu sind auch Taxiunternehmen mit Sitz in Basel-Stadt beitragsberechtigt. Sie sind von den Massnahmen zu Bekämpfung der Covid-19-Pandemie betroffen: Den Taxiunternehmen ist ein wesentlicher Teil des Geschäfts weggebrochen, wegen ausfallenden Veranstaltungen, geschlossener Gastronomie und stark reduziertem Reiseverkehr. Das Gesuch können sie ab sofort einreichen. Zudem hat der Regierungsrat die Anmeldefrist für alle Härtefall-Gesuche bis zum 31. Mai 2021 verlängert.
Die jetzt vom Regierungsrat beschlossene Anpassung ist ein Zwischenschritt für die nächste umfassende Revision der kantonalen Härtefallverordnung: Diese kommt, sobald der Bundesrat nach den kürzlichen Parlamentsbeschlüssen seine Verordnung auf Ende März angepasst hat. Die Vorgaben des Bundes werden entsprechend in der kantonalen Härtefallverordnung nachvollzogen.
Vor Ostern werden die Betriebe, welche bisher drei Zahlungen erhalten haben, ihren nächsten Unterstützungsbeitrag ausbezahlt bekommen. Insgesamt sind dann 40 Millionen Franken an die basel-städtischen Betriebe ausbezahlt, davon 13.3 Millionen Franken aus dem kantonalen Krisenfonds.
Aktuell haben 420 Betriebe finanzielle Unterstützung aus dem Härtefallprogramm bekommen. Vor allen sind es Restaurants und Hotelbetriebe, Freizeitbetriebe wie Fitnesszentren und Tanzstudios, Detailhandel sowie Betriebe der Messe- und Eventtechnikbranche.
Das Fachgremium entscheidet jede Woche über die eingegangenen und vollständigen Gesuche. Bisher sind 890 Gesuche beim Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt eingetroffen. Bei 545 Gesuchen sind der Entscheid und die Auszahlung schon erfolgt oder folgen bald. Bisher mussten 60 Gesuche abgewiesen werden, dies vor allem weil der Betrieb schon vor der Covid-Pandemie überschuldet war.
- Viele Entschädigungen werden in der Nähe der Obergrenze sein
- Bundesrat hat Härtefallverordnung angepasst
- Dem Tourismus steht ein langer, holpriger Aufstieg bevor
Dossiers: Kapitalbeschaffung | Pandemie
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