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05.05.2021
Tourismus braucht quarantänefreies Reisen
Branchenvertreter fordern Investitionshilfen
Die Lage bleibt angespannt. Der Schweizer Tourismus ist im Hinblick auf die Sommer- und Herbstsaison 2021 dringend auf weitere Öffnungsschritte, Optimierungen bei der Test- und Impfstrategie, quarantänefreies Reisen sowie finanzielle Unterstützung angewiesen. Im Rahmen des 5. Tourismusgipfels sprachen die Branchenvertreter daneben auch Massnahmen an, die über das akute Krisenmanagement hinausgehen: etwa die Nachfrageförderung sowie Anpassungen bei den bestehenden Förderinstrumenten.
Der Schweizer Tourismus bleibt von den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie überdurchschnittlich betroffen. Dies unterstrichen die Vertreter der Branchen heute im Gespräch mit Bundespräsident Guy Parmelin sowie diversen Bundes- und Kantonsvertretern.
Damit wirtschaftliches Arbeiten für die gesamte touristische Wertschöpfungskette wieder möglich ist, braucht es zeitnah weitere Lockerungen. Konkret geht es um die Öffnung der Innenbereiche in der Gastronomie und auch darum, die angekündigte Wiederaufnahme der Messe- und Eventtätigkeit nicht mit unzumutbaren Restriktionen einzuschränken.
Thematisiert wurde heute auch die Impf- und Teststrategie. Wenn das Ziel erreicht werden soll, dass bis Ende Juli 2021 alle impfwilligen Personen die Erstimpfung erhalten haben, so muss die Impfstrategie von Bund und Kantonen dringend Fahrt aufnehmen. Daneben müssen auch die Testkapazitäten hochgehalten und insbesondere die Contact-Tracing-Aktivitäten wieder intensiviert werden.
Reisefreiheit schaffen und Nachfrage fördern
Das grenzüberschreitende Reisen ist eines der wichtigsten Elemente, um den darbenden Tourismus zu unterstützen. Der Tourismussektor setzt sich daher für die rasche Einführung eines digitalen und international anerkannten Covid-Free-Nachweises ein, welcher das grenzüberschreitende Reisen für geimpfte, negativ getestete und genesene Personen wieder ermöglicht.
Die Tourismusverbände fordern in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Schweiz Personen mit einem entsprechenden Nachweis ohne Quarantäne einreisen lässt. Damit die Schweiz auf dem internationalen Markt als Reiseland konkurrenzfähig bleibt, sind ausserdem zusätzliche Mittel für die Nachfrageförderung unerlässlich.
Anpassung bei den Unterstützungsmassnahmen
Viele touristische Betriebe befinden sich in einer prekären finanziellen Situation. Um die kurzfristige Überlebensfähigkeit sicherzustellen, setzen sich die Tourismusverbände für eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate ein. Zudem streben sie Änderungen bei der Härtefalllösung an: Die aktuell geltende Regelung sieht vor, Verluste bis und mit Juni 2021 zu kompensieren. Diese Frist ist jedoch zu kurz gewählt und muss aufgrund der andauernden Krise bis Ende 2021 verlängert werden.
Damit diese Änderungen überhaupt zum Tragen kommen, spielt eine weitere, unmittelbar anstehende Entscheidung eine Rolle: Wird das Covid-19-Gesetz am 13. Juni 2021 abgelehnt, so werden betroffene Betriebe vom Bund keine weitere Unterstützung erhalten. Die Tourismusverbände engagieren sich daher in einer gemeinsamen Kampagne für ein Ja zum Covid-19-Gesetz.
Stärkung der Innovations- und Investitionsfähigkeit
Der Tourismussektor ist aktuell mit Liquiditätsengpässen entlang der gesamten Wertschöpfungskette konfrontiert. Entsprechend fehlen die Mittel für Neu- und Ersatzinvestitionen, worunter die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft des gesamten Sektors leiden. Vor allem auch, weil Chancen, welche die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit für den Sektor bieten, nicht genutzt werden können.
Allein bei den Bergbahnen liegt der Investitionsbedarf aktuell bei drei Milliarden Franken. In der Beherbergungsbranche haben bis zu 70 Prozent der Betriebe bereits per Ende 2020 ihre Investitionen sistiert. Um die Innovations- und Investitionsfähigkeit zu stärken forderte die Branche daher heute substanzielle Anpassungen bei den bestehenden Förderinstrumenten. Ein erster entsprechender Vorstoss wurde von STV-Präsident Nicolo Paganini in der laufenden Sondersession eingereicht.
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