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26.05.2021
Bundesrat plant Normalisierung der Wirtschaftspolitik
Punktuelle Anpassungen der Härtefallverordnung
Der Bundesrat hat über die Auswirkungen der Öffnungsschritte auf die Wirtschaft diskutiert. Mit der schrittweisen Rückkehr zur Normalität in sämtlichen Wirtschaftsbereichen sollen auch in der Wirtschaftspolitik die ordentlichen und bewährten Instrumente wieder zur Anwendung kommen. Der Bundesrat sieht dafür eine Transitionsstrategie mit drei Stossrichtungen vor: Normalisierung, Begleitung des Strukturwandels, Revitalisierung. Gleichzeitig will er mit zwei punktuellen Anpassungen der Härtefallverordnung sicherstellen, dass die Kantone besonders betroffene Unternehmen in dieser Übergangsphase angemessen unterstützen können.
Mit dem 3-Phasen-Modell vom 21. April 2021 hat der Bundesrat einen Fahrplan für die Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens aus epidemiologischer Sicht festgelegt. Er beabsichtigt, die noch bestehenden Schliessungen und Einschränkungen in den kommenden Wochen zunehmend aufzuheben.
Sobald alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft sind, sind nach Ansicht des Bundesrates keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr zu rechtfertigen. Damit wird eine weitgehende Öffnung der Wirtschaft greifbar.
Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes rechnet unter diesen Voraussetzungen mit einer Beschleunigung der wirtschaftlichen Erholung. Aktuelle Indikatoren und Wirtschaftsdaten zeigen, dass die Erholung seit den Öffnungsschritten im März eingesetzt hat: Die Konsumentenstimmung und der Index der wöchentlichen Wirtschaftsaktivität sind in etwa auf ihr Vorkrisenniveau zurückgekehrt.
Die Purchasing Managers Indizes (PMI) der Industrie und des Dienstleistungssektors verbessern sich deutlich und die Arbeitslosenquote sank vom Höchststand im Januar 2021 (3.7%) trotz Abnahme der Kurzarbeitsbeziehenden auf 3.3% im April.
Aufgrund der einsetzenden Erholung und der weitgehenden Aufhebung der Betriebsschliessungen will der Bundesrat die ausserordentlichen Stützungsmassnahmen in Form von A-Fonds-perdu-Beiträgen für Unternehmen auslaufen lassen. Wie der Austausch mit den Kantonen zeigt, sind die heute zur Verfügung stehenden Härtefallhilfen für den Grossteil der Unternehmen ausreichend.
Allerdings weisen verschiedene Kantone auf Einzelfälle von besonders betroffenen Unternehmen hin. Diese können durch die generellen Vorgaben der Härtefallverordnung nicht oder nur teilweise abgedeckt werden (u.a. Unternehmen, die bereits lange unter der Pandemie leiden und derzeit die Obergrenzen erreichen oder grosse Unternehmen mit besonderen Strukturen).
Der Bundesrat beabsichtigt, den Übergang zur Normalität für diese Unternehmen mit zwei letzten punktuellen Anpassungen der Härtefallverordnung abzufedern: Erstens soll die Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge auch für kleine Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent auf 30 Prozent des Jahresumsatzes erhöht werden.
Analog zur bereits bestehenden Regel für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen wird damit auch für kleinere Unternehmen eine «Härtefall im Härtefall-Regel» geschaffen. Zweitens haben die Kantone ihre Bereitschaft signalisiert, allfälligen besonderen Bedürfnissen mit spezifischen, von den Bundesvorgaben abweichenden Regelungen Rechnung zu tragen. Für die daraus entstehenden Zusatzbelastungen bei den Kantonen beabsichtigt der Bundesrat einen Teil der «Bundesratsreserve» nach Artikel 12 Absatz 2 Covid-19-Gesetz einzusetzen. Die entsprechende Verordnungsänderung ist für den Juni 2021 geplant.
Auch wenn der Bundesrat mit einer Beschleunigung der wirtschaftlichen Erholung rechnet, ist nicht ausgeschlossen, dass gewisse Unternehmen mittelfristig mit einer schwächeren Nachfrage konfrontiert sind. Der Bundesrat hat daher das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Mitte Juni eine Transitionsstrategie mit drei Stossrichtungen zu erarbeiten. Diese soll die Erwerbstätigen und Unternehmen mit den ordentlichen Instrumenten der Wirtschaftspolitik bestmöglich unterstützen. Bei Bedarf sollen die bestehenden Instrumente gezielt verstärkt werden.
1. Pfeiler – Normalisierung: Der Bundesrat will schrittweise aus den ausserordentlichen Stabilisierungsmassnahmen aussteigen. Diese werden aber nicht abrupt eingestellt. Corona-Erwerbsausfallentschädigungen stehen bis Ende 2021 zur Verfügung. Die Kurzarbeitsentschädigungen bleiben über 2021 hinaus erhalten. Schliesslich können Veranstaltungen mit dem entsprechenden Schutzschirm bis Ende April 2022 abgesichert werden. Diese Normalisierung bedingt aber, dass die Strategie des Bundesrates, welche das Risiko erneuter einschränkender Eindämmungsmassnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 (Impfen, Testen, Contact-Tracing, Beschaffung Arzneimittel) minimieren will, konsequent umgesetzt wird.
2. Pfeiler – Begleitung des Strukturwandels: Auch in normalen Zeiten verfügt der Bund über ein umfassendes Instrumentarium, das Menschen und Unternehmen im Strukturwandel unterstützt: Etwa die Arbeitslosenversicherung, die Innovationsförderung, die Tourismuspolitik oder die Regionalpolitik. Die bestehenden Instrumente sollen überprüft und bei Bedarf verstärkt werden, wie zum Beispiel mit dem bereits beschlossenen «Impulsprogramm Innovationskraft Schweiz» oder dem geplanten «Recovery Programm» für den Tourismus.
3. Pfeiler – Revitalisierung: Flankierend haben Bundesrat und Parlament bereits verschiedene Massnahmen beschlossen oder geplant, die gezielt die Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft stärken und die Wachstumsaussichten verbessern sollen. Dazu gehören die Strategie Digitale Schweiz, das CO2-Gesetz (Klimafonds), Investitionen aus den Verkehrsfonds (Bahninfrastrukturfonds (BIF), Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF)) sowie dem Netzzuschlagsfonds, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, die Abschaffung der Industriezölle oder die Senkung von Regulierungskosten.
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Dossier: Pandemie
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