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27.05.2021
Public Viewing aus urheberrechtlicher Sicht
Die Fussball-Europameisterschaft steht vor der Tür
Gerade rechtzeitig mit den neuen Lockerungen der Corona-Massnahmen kommt nun im Juni die Fussball-Europameisterschaft. Ein Restaurant, eine Bar oder ein Hotel, welches seinen Gästen das Fussballturnier auf Fernseher oder Leinwand zeigen will, hat aus urheberrechtlicher Sicht einiges zu berücksichtigen.
Es ist eine Bewilligung der Suisa erforderlich. Dabei ist die Grösse der Bilddiagonale entscheidend für den anzuwendenden Tarif. Bis zu einer Bilddiagonale von 3 Metern kommt der seit Jahren bekannte Tarif GT 3a zur Anwendung; bei einer Bilddiagonale von über 3 Metern dagegen der Tarif GT 3c. Bei den hier erwähnten Suisa-Tarifen spielt es im Übrigen keine Rolle, wie viele Fernseher oder Leinwände eingesetzt werden. Die Gebühr bemisst sich einzig an demjenigen Gerät mit der grössten Bilddiagonale und ist nur einmal geschuldet.
Aufgrund des Engagements von GastroSuisse und der erreichten, nunmehr geltenden Rechtslage (insbesondere dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2012) ist in der Schweiz für das Zeigen der Fussballspiele keine Uefa-Lizenz nötig und es erübrigt sich damit auch eine Anmeldung bei der Uefa.
Bilddiagonale bis 3 Meter – Tarif GT 3a: Praktisch alle GastroSuisse-Mitglieder dürften von diesem Tarif betroffen sein. Restaurants, Bars und Hotels, bei welchen schon ein Fernseher im Betrieb steht, sollten mit der Suisa bereits einen «GT 3a Vertrag» abgeschlossen haben. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren und es braucht auch keine gesonderte Bewilligung für die Fussball-EM. Die Gebühr beträgt 20.80 Franken pro Monat. Der Einzug des GT 3a findet über die Suisa statt.
Bilddiagonale über 3 Meter – Tarif GT 3c (Public Viewing): Bei diesem Tarif ist die Vergütung nach der Grösse der Bilddiagonale gestaffelt. Für eine Bewilligung muss man sich ausschliesslich an die Suisa wenden. Sofern kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt erhoben wird (z.B. ein Zuschlag auf die Getränkepreise), beträgt die Vergütung bei einer Bilddiagonalen von drei bis fünf Metern für das Zeigen der EM-Spiele 312 Franken. Wird ein Eintritt oder sonstiges Entgelt erhoben, sind für die Fussball-EM 624 Franken zu bezahlen (Bilddiagonale 3 bis 5m). Für grössere Bildflächen erhöht sich die Vergütung in einem angemessenen Rahmen. Im Übrigen sind mit dem Tarif GT 3c keine urheberrechtsfremden Auflagen verbunden. Das heisst, es bestehen zum Beispiel keine Einschränkungen bezüglich Sponsoring.
Neben der Suisa fällt natürlich noch die übliche Radio- und Fernsehabgabe an, welcher automatisch alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen mit einem Umsatz ab 500‘000 Franken unterliegen. Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben.
Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse
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Dossier: Urheberrecht
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