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24.09.2021
Airbnb-Wohnungen zählen nicht mehr zum Wohnanteil
Zürcher Gemeinderat ändert Bau- und Zonenordnung
Der knappe Wohnraum in der Stadt Zürich soll wegen Airbnb-Wohnungen und Business-Apartments nicht noch knapper werden. Der Gemeinderat hat entschieden, dass solche Zweitwohnungen nicht mehr zum Wohnanteil gerechnet werden.
awp sda. Ziel dieser Änderung ist es, dass in Wohnquartieren nicht ganze Häuser zu anonymen Zweitwohnungen umgestaltet werden. Der von der Stadt vorgegebene Wohnanteil muss mit Erstwohnungen eingehalten werden. Der Gemeinderat hat diskussionslos die Bau- und Zonenordnung (BZO) entsprechend geändert.
Die Änderung geht auf eine Motion der AL zurück, die bereits 2009 eingereicht wurde. Der Gemeinderat wollte ursprünglich noch weiter gehen und auch Hotelnutzungen nicht mehr zum Wohnanteil zählen.
Der Stadtrat war jedoch dagegen, dies in die Vorlage aufzunehmen. Eine räumliche Einschränkung für Hotels sei nicht sinnvoll. Eine gewisse Heterogenität innerhalb der Wohnzonen sei durchaus erwünscht.
In der Stadt Zürich gibt es aktuell rund 8400 Zweitwohnungen. Das sind 3.8 Prozent aller Wohnungen. Nicht dazu gezählt werden Wohnungen von Wochenaufenthaltern und Studierenden.
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Dossier: Parahotellerie
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