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01.10.2021
Summarisches Abrechnungsverfahren verlängert
Mitarbeiter auf Abruf haben keinen Anspruch auf Kurzarbeit mehr
Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2021 das summarische Abrechnungsverfahren für die Kurzarbeitsentschädigung verlängert. Im Zusammenhang mit dem summarischen Abrechnungsverfahren müssen auch die Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, weiterhin nicht abgezogen werden. Nicht verlängert wurde aber unverständlicherweise der Anspruch für Mitarbeiter auf Abruf und für Mitarbeiter mit befristeten Verträgen (inkl. Lernende); er endet am 30. September 2021.
- Ausfallstunden: Eine Anleitung zum Ausfüllen der neuen Pflichtbeilage
- Kurzarbeitsentschädigung unter Voraussetzungen weiterhin möglich
- Kampf um die Feriengelder bei der Kurzarbeit
Dossier: Sozialversicherungen
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=8092
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