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16.02.2022

Basler Fasnacht: Betriebe dürfen rund um die Uhr öffnen

Regierung beschliesst Corona-Lockerungen auf kantonaler Ebene

Nachdem der Bundesrat die weitgehende Aufhebung der Corona-Massnahmen bekanntgab, trat auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zusammen. An der Fasnacht können nun doch alle Betriebe rund um die Uhr öffnen.

Für die Fasnacht hat der Regierungsrat Lockerungen bei den am 9. Februar 2022 kommunizierten Regelungen beschlossen. Neu dürfen Restaurants, Beherbergungsbetriebe und Cliquenkeller durchgehend während der ganzen Fasnacht geöffnet sein. Cliquenkeller dürfen zudem auch Nicht-Mitglieder bewirten. Die detaillierten polizeilichen Vorschriften werden am Samstag, 19. Februar 2022 im Kantonsblatt veröffentlicht.

Die aktuell geltende kantonale Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie enthält Massnahmen, welche Schulen, Kindertagesstätten und Spielgruppen, Gesundheitsinstitutionen sowie Veranstaltungen bis 1000 Teilnehmende betreffen. Die Massnahmen sind befristet bis Samstag, 26. Februar 2022.

In Anlehnung an die vom Bundesrat bekannt gegebenen Lockerungen auf nationaler Ebene kündigt der basel-städtische Regierungsrat eine Anpassung der kantonalen Bestimmungen an. Die formelle Änderung der kantonalen Covid-Verordnung folgt an der Regierungsratssitzung vom kommenden Dienstag, 22. Februar 2022.

Öffentliche Veranstaltungen sind ab sofort wieder ohne besondere Auflagen zulässig. Die entsprechenden Verordnungsbestimmungen werden aufgehoben.

In den Schulen, Tagesstrukturen, Kindertagesstätten und Spielgruppen entfällt ab sofort die Maskentragpflicht. Die Teilnahme an den repetitiven Tests in den Schulen ist per sofort freiwillig.

Vulnerable Personen in sozialmedizinischen Institutionen sollen weiterhin geschützt werden. Deshalb sieht der Bundesrat für Spitäler und Alters- und Pflegeheime weiterhin eine Maskentragpflicht für Mitarbeitende und Besucher vor. Die kantonale Verordnung wird weiterhin auch eine Maskenpflicht für Institutionen der Behindertenhilfe sowie der Spitex vorsehen.

Zudem können Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Institutionen der Behindertenhilfe den Zugang zu ihren Arealen und Innenräumen weiterhin auf Besuchende ab 16 Jahren mit einem Covid-Zertifikat oder einer vergleichbaren Bescheinigung beschränken. Ausserdem müssen sie die notwendigen Massnahmen zum Schutz der ihnen anvertrauten vulnerablen Personen treffen respektive aufrechterhalten. Diese Massnahmen werden bis Ende März 2022 befristet.

Morgenstreich in Basel. bs.ch


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