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03.07.2007
Events mit mehr als 93 Dezibel
Melde- statt Bewilligungspflicht
Für Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärkter Musik musste bisher eine Bewilligung beantragt werden, wenn der Schallpegel über 93 Dezibel lag. Neu gibt es nur noch eine Meldepflicht. Sofern spezielle Anforderungen erfüllt sind, dürfen Anlässe bis 96 resp. 100 Dezibel laut sein. Das gilt aber nur, wenn für die Lokalität keine Einschränkungen zum Schutze der Nachbarschaft verfügt wurden. Das Meldeformular können Sie von der Website des Amts für Umwelt und Energie herunterladen.
Dossiers: Lärmschutz | Nachtleben
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=833
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