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28.05.2022
Steuererleichterungen gewähren, Konkurse verhindern
Annahme der Motion Bäumle würde helfen, handlungsfähig zu bleiben
Eine Motion von Martin Bäumle (GLP/ZH) fordert gezielte und befristete Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer. Das wäre ein taugliches Instrument, um Konkurse zu verhindern.
Die Corona-Krise hat das Gastgewerbe mit voller Wucht getroffen. Nur dank den Überbrückungskrediten und der Härtefallentschädigung konnten viele Unternehmen die Schliessungen von sieben bis neun Monaten überleben.
Die Pandemie neigt sich hoffentlich dem Ende zu. Ungeachtet davon braucht es politische Lösungen, um die langfristigen wirtschaftlichen Folgeschäden der Krise abzufedern. Zudem weiss niemand, was im nächsten Herbst und Winter geschieht. Um handlungsfähig zu bleiben, müssen bereits jetzt Instrumente für allfällige Einschränkungen geschaffen werden.
Die Motion «Steuererleichterungen gewähren, Konkurse verhindern» von Martin Bäumle (GLP/ZH) bietet hierfür eine austarierte, effiziente Lösung. Durch gezielte, zeitlich befristete Mehrwertsteuererleichterungen für besonders betroffene Unternehmen, die schon länger in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind, schliesst die Motion Missbräuche aus.
Vorgesehen ist eine Mindest-Umsatzeinbusse (z.B. 20%). Je grösser die Umsatzeinbussen des Unternehmens sind, desto höher fällt die prozentuale Steuerreduktion aus. Die Steuererleichterung wird dabei direkt von der letzten Mehrwertsteuer-Abrechnung abgezogen, was eine einfache Abwicklung ermöglicht.
Mit der Bedingung, mindestens 50 Prozent des ausbezahlten Betrags zur Amortisation der Covid-Kredite zu verwenden, fliesst ein wesentlicher Teil des Geldes wieder zurück an den Staat. Trotzdem wirkt die Motion fiskalisch stimulierend und verbessert die Investitionsfähigkeit der Unternehmen.
Zudem verhindert die Steuererleichterung eine nicht erwünschte Strukturerhaltung, indem jene Betriebe stärker profitieren, die hohe Investitionen tätigen und mit Zulieferern eng vernetzt sind. Hingegen verzerrt sie den Wettbewerb nicht, weil sie progressiv und branchenneutral ausgestaltet ist.
Der Bundesrat bemängelt, dass die Motion das Gleichbehandlungsgebot verletze, da dadurch nur steuerpflichtige Unternehmen bevorzugt würden und Unternehmen mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz weniger stark profitieren würden.
Dieses Argument ist jedoch nicht stringent. Das Härtefall-Programm umfasst nämlich ähnliche Parameter wie die Motion. Zudem sorgt der Vorschlag der Motion für eine bundesweite Lösung, wodurch kantonale Ungleichbehandlungen ausgeschlossen sind.
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Dossiers: Kapitalbeschaffung | Mehrwertsteuer | Pandemie
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